
Erweiterte staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft
Die EU-Kommission hat entschieden, die Deckungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auf Länder der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien zu erweitern. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Schutzschirms für die Wirtschaft intensiv für die nun verkündete Ausnahmeregelung eingesetzt und wendet diese mit sofortiger Wirkung im Interesse der deutschen Exportwirtschaft an.
Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 30.06.2021 für alle 27 EU-Länder sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA, das Vereinigte Königreich und deren verbundene Gebiete.
Informieren Sie sich auf dieser Seite über Ihre Möglichkeiten zur Absicherung Ihrer Exportgeschäfte, die Antragswege und Ansprechpartner bei Euler Hermes.
Ist Ihr Geschäft deckungsfähig?
Die Hermesdeckungen helfen vor allem kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die Risiken eines Exportgeschäftes abzusichern.
Als Exporteur haben Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld mit einer unverbindlichen Deckungsanfrage an den Bund zu wenden. Diese Voranfrage erfolgt online und ist kostenlos.
Lassen Sie sich persönlich zu den geeigneten Produkten beraten.

Deckungsmöglichkeiten für diese Länder erweitert
Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate Kreditlaufzeit) können für die nachstehend genannten Länder und ihre verbundenen Gebiete ab sofort mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden.
Bitte informieren Sie sich auf den einzelnen Länderseiten über die Deckungspraxis bzgl. der Voraussetzungen und der ggf. benötigten Sicherheiten im Kurzfristgeschäft.
Bei kurzfristigen Einzeldeckungen und revolvierenden Einzeldeckungen mit einer schlechteren Einstufung als Länderkategorie 1 (z. Zt. Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Rumänien, Ungarn) kann es im Einzelfall zur Anwendung einer schlechteren Käuferkategorie kommen, um auf diese Weise die Prämienvorgaben der EU Kommission für dieses Marktsegment zu erfüllen.
Unsere Produkte für Ihre Exportgeschäfte
Exporteure
Sammeldeckung
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen bei deckungsfähigen Exportumsätzen von mind.
500.000 € aus wiederholten Auslandsgeschäften – mehrere Besteller, mehrere Länder
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light)
Bis zu 4 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen aus deckungsfähigen Exportumsätzen aus wiederholten Auslandsgeschäften – mehrere Besteller, mehrere Länder
Noch einfacher und schneller wird die Nutzung der APG-light durch den APG-Online Service:
Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel (im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)
- Forderungen aus wiederholten Auslandsgeschäften – ein Besteller, ein Land
Einzeldeckung
Hermesdeckungen click&cover EXPORT
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen aus einzelnem Auslandsgeschäft
Leasingdeckung
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen aus einzelnem Auslandsgeschäft
Lieferantenkreditdeckung
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen aus einzelnem Auslandsgeschäft
Weitere Infos zur Lieferantenkreditdeckung:
Ergänzende / weitere Absicherungen
Avalgarantie (als Antragssteller)
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Als Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung und zur Sicherheit des Garantiestellers, um das Regressrisiko auf den Exporteur im wesentlichen Umfang abzunehmen.
Bauleistungsdeckung
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen aus einzelnem Auslandsgeschäft
Beschlagnahmerisikodeckung
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Im Wesentlichen Schutz vor Verlust oder Beschädigung der Ware aus politischen Gründen
Banken
Sammeldeckung
Revolvierende Finanzkreditdeckung
Bis zu 12 Monaten Zahlungsziel (im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)
- Darlehensforderungen aus Finanzierung regelmäßiger Exportgeschäfte mit einem Abnehmer
Einzeldeckung
Hermesdeckungen click&cover BANK
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen aus einzelnem Auslandsgeschäft
Finanzkreditdeckung
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Darlehensforderungen aus der Finanzierung eines einzelnen Exportgeschäfts
Leasingdeckung
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Forderungen aus einzelnem Auslandsgeschäft
Ergänzende / weitere Absicherungen
Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Akkreditivforderungen, die der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes dienen, insbesondere für bestätigte Akkreditive und unwiderrufliche Ankaufzusagen
Avalgarantie (als Begünstigter)
Bis zu 24 Monaten Zahlungsziel
- Als Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung und zur Sicherheit des Garantiestellers, um das Regressrisiko auf den Exporteur im wesentlichen Umfang abzunehmen.
Neuigkeiten
16. Oktober 2020
AGA-Report 314
EKG-Klimastrategie +++ Ein Jahr Finanzierungsexperten +++ EU-Kommission verlängert Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen +++ Bund entf...
8. April 2020
AGA-Report 310
Jahresbericht Exportkreditgarantien und Highlights 2019 erschienen +++ Online-Event: Erweiterte Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschä...
30. März 2020
AGA-Report 310 Spezial
EU- und ausgewählte OECD-Länder nicht länger marktfähig: EU-Kommission erweitert staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft
30. März 2020
Erweiterung der Deckungsmöglichkeiten
EU ermöglicht ab sofort staatliche Absicherung von Exporten zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen innerhalb der EU und in ausgewählte OECD-Lä...