
Exporte absichern als Exporteur
Kurzbeschreibung
Die Lieferantenkreditdeckung ermöglicht es deutschen Exportunternehmen, eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft (Warenlieferung oder Dienstleistung) abzusichern.
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Absicherbare Risiken
Die Lieferantenkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund
- der Insolvenz eines Bestellers
- der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
- der Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
- der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund politischer Umstände
Besonderheiten
Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigte Königreich); befristet bis zum 31.03.2022 sind jedoch auch diese grundsätzlich marktfähigen Länder mit den Exportkreditgarantien des Bundes absicherungsfähig, weitere Informationen.
Entgelt
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteiligung
- 5 % bei politischen Risiken
- Im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken; befristet bis Ende 2022 kann die Selbstbeteiligung auf Antrag gegen Zahlung eines Zusatzentgelts auf 5 % reduziert werden
Ergänzende Absicherungen
Die Lieferantenkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
Dieses Produkt kann online beantragt werden
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Weiterführende Informationen
Dienstleistungsexporte: Veränderungen in der deutschen Exportwirtschaft
Vor welchen Herausforderungen deutsche Exporteure im aktuellen Wandel hin zu servicebasierten Geschäftsmodellen stehen und wie Sie mit den Exportkreditgarantien des Bundes Ihre Risiken abfedern können, erfahren Sie in unseren Hintergrund-Informationen.
Die Beschlusslage zu mehr als 200 Ländern finden Sie in den Länderinformationen.