
Finanzkreditdeckung
Exporte absichern als Bank
Kurzbeschreibung
Die Finanzkreditdeckung ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes resultieren.
Zielgruppe
- Deutsche Kreditinstitute
- In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
- Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Absicherbare Risiken
Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Darlehensnehmers
- der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
Grundformen
Kombinierte Finanzkreditdeckung
- Beantragt eine Bank eine Finanzkreditdeckung, kann der Exporteur ohne weiteres Zusatzentgelt eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, um insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit abzusichern.
Isolierte Finanzkreditdeckung
- Sollte ein Exporteur z.B. keine Lieferantenkreditdeckung wünschen, können die Finanzkreditrisiken zugunsten der Bank auch isoliert abgesichert werden. Auch in diesem Fall muss ein förderungswürdiges Exportgeschäft zugrunde liegen (gebundener Finanzkredit).
Ergänzende Absicherung
Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
- Verbriefungsgarantie (Lösung zur Refinanzierung am Kapitalmarkt)
- Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (Voraussetzung zur Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)
Besonderheiten
Die kurzfristige Finanzkreditdeckung kann nicht zur Absicherung so genannter marktfähiger Risiken genutzt werden. Das bedeutet, dass Auslandsgeschäfte mit EU- und OECD-Kernländern (EU-Mitgliedstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA) über private Ausfuhrkreditversicherungen oder andere private Absicherungsinstrumente abgedeckt werden müssen. Die Ausnahmeregelung für Griechenland, das von der EU-Kommission zunächst befristet bis 31. Dezember 2018 für die staatlichen Kreditversicherer der EU zur Absicherung kurzfristiger Zahlungsziele freigegeben wurde, läuft zu diesem Datum aus.
Ergänzende Information
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) haben gemeinsam ein Rechtsgutachten zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Finanzkreditdeckungen für die Zwecke des Art. 194 Absatz 1 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) in Auftrag gegeben. Das Gutachten kann unter bestimmten Umständen Instituten im Sinne der CRR auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anfragen sind über den jeweiligen nationalen Bankenverband, dem das betreffende Institut angehört, an den BdB oder VÖB zu richten.
Entgelt
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteiligung
5 % bei allen Risiken
Dieses Produkt kann online beantragt werden
Sie sind noch nicht für myAGA freigeschaltet? Registrieren Sie sich doch einfach jetzt.
Ihr schneller Weg zur Entschädigung
Um Sie bei Ihrem Entschädigungsantrag für eine Finanzkreditdeckung zu unterstützen, können Sie das Excel-Tool nutzen.
Der Aufbau, die erforderlichen Eingaben und den Nutzen des Tools wird Ihnen im folgenden Tutorial erläutert.
Downloads
Die Beschlusslage zu mehr als 200 Ländern finden Sie in den Länderinformationen.