
Exporte absichern als Exporteur
Kurzbeschreibung
Die Beschlagnahmerisikodeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, ihre typischen Risiken bei solchen Geschäften im Ausland abzusichern, bei denen bei Grenzüberschreitung der Ware noch nicht feststeht, ob diese überhaupt oder endgültig im Ausland abgesetzt wird (z.B. Lieferung in ein Konsignationslager oder Kauf auf Probe) oder der Verkauf primär nicht beabsichtigt ist (z.B. Lieferungen in ein Zoll- oder Messelager).
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Absicherbare Risiken
Die Beschlagnahmerisikodeckung bietet im Wesentlichen Schutz vor dem Verlust oder der Beschädigung der Ware aus politischen Gründen
Deckungsvarianten
- Beschlagnahmerisikodeckung mit KT-Deckung (z.B. Konsignationslager)
- Beschlagnahmerisikodeckung ohne KT-Deckung (z.B. Zoll-/Messelager)
- Revolvierende Beschlagnahmerisikodeckung mit KT-Deckung
- Revolvierende Beschlagnahmerisikodeckung ohne KT-Deckung
Bei einer eingeschlossenen KT-Deckung sind zusätzlich das Konvertierungs- und Transferrisiko für Beträge abgesichert, die für die aus dem Lager entnommenen Waren eingezahlt oder hinterlegt sind.
Entgelt
Je nach Deckungsform ein bestimmter Entgeltprozentsatz sowie ggf. spezielle Bearbeitungsgebühren
Selbstbeteiligung
- 5 % bei politischen Risiken
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