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Stand: 22.12.2011 drucken

Exportgeschäfte absichern als Bank

Finanzkreditdeckung-express (FKD-express)

Kurzbeschreibung

Die Finanzkreditdeckung-express ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung von deutschen Exportgeschäften mit Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro (Mittelstandsfinanzierung) resultieren.

Die Übernahme der Finanzkreditdeckung erfolgt innerhalb von 4 Tagen nach Antragstellung (sog. Express-Verfahren).

Voraussetzungen für die Nutzung der Finanzkreditdeckung-express sind der Abschluss einer Verfahrensvereinbarung mit dem Bund und eine nach den Vorgaben des Bundes durchgeführte Kreditvorprüfung durch die Bank, deren Ergebnis sie zugleich mit dem Antrag einreicht.

Weitere Informationen.

Zielgruppe

  • Deutsche Kreditinstitute
  • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
  • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)

Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte

  • Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
  • Mittel-/langfristig (2 bis max. 5 Jahre)

Absicherbare Risiken

Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des Darlehensnehmers
  • der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen

Besonderheiten

Ohne weitere Zusatzprämie kann der Exporteur eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, die insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit absichert.

Die Herstellung der Kapitalmarktfähigkeit zu Refinanzierungszwecken ist über eine zusätzliche Verbriefungsgarantie möglich. Alternativ kann eine zusätzliche Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm eingesetzt werden, um Liquidität durch Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen an die KfW zu generieren.

Prämie

  • Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich

Selbstbeteilung

5 % bei allen Risiken

Ergänzende Sicherung

Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

Beratung

Jens Kruse
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 -90 89
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de

Downloads

Neues Antragsformular für Banken

PDF-DateiDynamisches Antragsformular (nur deutsche Fassung; 845 KB)
PDF-DateiBarrierefreies Antragsformular (nur deutsche Fassung; 1,75 MB)

Muster der Verfahrensvereinbarung (156 KB)

Produktinformation Finanzkreditdeckung (412 KB)

Neue Allgemeine Bedingungen gültig ab 01.01.2012: Deckungen für gebundene Finanzkredite (FKG) (468 KB)

PDF-DateiErgänzende Bestimmungen für Forderungsabtretungen (400 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen (G/FKG/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen (FG)

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