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Stand: 22.12.2011 drucken
Exportgeschäfte absichern als Bank
Finanzkreditdeckung-express (FKD-express)
Kurzbeschreibung
Die Finanzkreditdeckung-express ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung von deutschen Exportgeschäften mit Auftragswerten bis zu 5 Mio. Euro (Mittelstandsfinanzierung) resultieren.
Die Übernahme der Finanzkreditdeckung erfolgt innerhalb von 4 Tagen nach Antragstellung (sog. Express-Verfahren).
Voraussetzungen für die Nutzung der Finanzkreditdeckung-express sind der Abschluss einer Verfahrensvereinbarung mit dem Bund und eine nach den Vorgaben des Bundes durchgeführte Kreditvorprüfung durch die Bank, deren Ergebnis sie zugleich mit dem Antrag einreicht.
Zielgruppe
- Deutsche Kreditinstitute
- In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
- Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 bis max. 5 Jahre)
Absicherbare Risiken
Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Darlehensnehmers
- der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
Besonderheiten
Ohne weitere Zusatzprämie kann der Exporteur eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, die insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit absichert.
Die Herstellung der Kapitalmarktfähigkeit zu Refinanzierungszwecken ist über eine zusätzliche Verbriefungsgarantie möglich. Alternativ kann eine zusätzliche Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm eingesetzt werden, um Liquidität durch Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen an die KfW zu generieren.
Prämie
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteilung
5 % bei allen Risiken
Ergänzende Sicherung
Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
- Verbriefungsgarantie (Lösung zur Refinanzierung am Kreditmarkt)
Beratung
Jens Kruse
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 -90 89
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Downloads
Neues Antragsformular für Banken
Dynamisches Antragsformular (nur deutsche
Fassung; 845 KB)
Barrierefreies Antragsformular (nur deutsche
Fassung; 1,75 MB)
Muster
der Verfahrensvereinbarung (156 KB)
Produktinformation
Finanzkreditdeckung (412 KB)
Neue
Allgemeine Bedingungen gültig ab 01.01.2012: Deckungen für
gebundene Finanzkredite (FKG) (468 KB)
Ergänzende
Bestimmungen für Forderungsabtretungen (400 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen
(G/FKG/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen (FG)

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