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Inhaltsbereich
Exportgeschäfte absichern als Exporteur
Bauleistungsdeckung
Kurzbeschreibung
Die Bauleistungsdeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, die typischen Risiken bei Baugeschäften im Ausland abzusichern.
Zielgruppe
Deutsche Bauunternehmen
Absicherbare Risiken
Die Bauleistungsdeckung bietet im Wesentlichen Schutz vor
- einem Ausfall der Zahlungen aus Forderungen für Lieferungen und Leistungen aufgrund der Insolvenz des Auftraggebers oder der Nichtzahlung innerhalb von 6 Monaten (protracted default) sowie staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse im Ausland
- einer rechtmäßigen oder widerrechtlichen Inanspruchnahme einer Vertragsgarantie aus politischen Gründen oder, sofern keine politischen Gründe vorlagen, vor der Uneinbringlichkeit des Rückzahlungsanspruchs aus der Garantie
- der Unzumutbarkeit der Baudurchführung aufgrund politischer Ereignisse (z. B. Krieg) oder wirtschaftlicher Umstände (z. B. Insolvenz des Auftraggebers) im Ausland im Hinblick auf die Aufwendungen für die Errichtung der Baustelle sowie der Baustellenbevorratung
- einer Beschlagnahme oder Vernichtung von Baugeräten und der dazugehörigen Ersatzteile aus politischen Gründen
Deckungsvarianten
- Bauleistungsdeckung zu Sonderbedingungen (BL-Deckung)
Geeignet für Bauleistungsgeschäfte, bei denen die gesamte Bauleistungsforderung leistungsnah, d.h. fortlaufend nach Situationen, zu zahlen ist. Ohne separate Zusatzprämie sind dabei die Deckung der zu stellenden Vertragsgarantien mit Ausnahme der Bietungsgarantien (vgl. Vertragsgarantiedeckung) und die Deckung der Montage- und Baugeräte (Gerätedeckung) eingeschlossen. - Bauleistungsdeckung zu Kreditbedingungen
Es gelten die Regelungen für die Lieferantenkreditdeckung. - Deckungserweiterungen
Folgende Deckungserweitungen sind möglich:- Einlagerungsdeckung
- Ersatzteillagerdeckung
- Baustellenkostendeckung
- Bevorratungskostendeckung
- Isolierte Gerätedeckung (für eine einzelne Baustelle)
- Globale Gerätedeckung
- Vertragsgarantiedeckung (bei einer BL-Deckung nur für Bietungsgarantien, da eine Deckung für sonstige Vertragsgarantien bereits eingeschlossen ist)
- Höchstbetragsdeckung für Nachtragsforderungen bei Bauleistungsgeschäften
Besonderheiten
Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA); unter bestimmten Voraussetzungen und befristet bis Ende 2011 können jedoch auch die grundsätzlich marktfähigen Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien absicherungsfähig sein. Weitere Informationen.
Prämie
Je nach Deckungsform ein bestimmter Entgeltprozentsatz sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
Selbstbeteilung
Spezielle Regelungen je nach Deckungsform
Beratung
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Downloads
Produktinformation
Bauleistungsdeckung (198 KB)

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