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Stand: 10.11.2011 weiterempfehlen | drucken

Entgelt und Selbstbeteiligung

Welche Kosten entstehen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien?

Für die Absicherung von Exportgeschäften sind Entgelte und Bearbeitungsgebühren zu zahlen.

Bearbeitungsgebühren sind von der Höhe des Auftragswerts bzw. des Darlehensbetrags abhängig. Bei Antragstellung wird für die Bearbeitung eine Antragsgebühr erhoben. Für jede Verlängerung der grundsätzlichen Stellungnahme über ein Jahr hinaus ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Weiterhin fällt für die Beurkundung der Deckungsübernahme eine Ausfertigungsgebühr an. Versicherungssteuern sind dagegen nicht zu zahlen.

Ein wesentlicher Faktor für die Höhe des Entgelts ist die Länderkategorie, in die das Käuferland eingestuft ist. Es gibt acht Länderkategorien, von denen sieben (1, bestes Risiko, bis 7, schlechtestes Risiko) für die Berechnung des Entgelts herangezogen werden. Bei Ländern der Länderkategorie 0 (OECD-Hocheinkommensländer) werden die Entgeltsätze der Länderkategorie 1 zugrunde gelegt. Allerdings ist bei Forderungsdeckungen in diesen Ländern mit Risikolaufzeiten ab 2 Jahren und einem Auftragswert von zurzeit rund EUR 10 Mio. (konkret: 10 Mio. Sonderziehungsrechte (SZR)) zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ein marktgerechtes Entgelt zu erheben, welches durch einen Markttest ermittelt wird. Das Entgelt kann dadurch höher ausfallen als das der Länderkategorie 1. Ein Markttest kann auch dann erforderlich werden, wenn der Export in ein EU-Land erfolgt, welches nicht der Länderkategorie 0 zugeordnet ist.

Weiterhin wird das Entgelt durch den gedeckten Auftragswert, die Zahlungsbedingungen (Laufzeit des Geschäfts) und den Status des Bestellers/Sicherheitengebers - staatlich oder privat - und ggf. die Höhe der Selbstbeteiligung (Deckungsquote) - bestimmt. Handelt es sich um einen privaten Besteller/Sicherheitengeber (z.B. Bank), beeinflusst auch dessen Bonität die Höhe des Entgelts (Käuferkategorie). Zusätzlich zur Bonität des Bestellers können bestimmte Sicherheiten, die die Risikoposition des Gläubigers der zu deckenden Forderung verbessern, einen Einfluss auf die Entgeltberechnung haben.

Zum 1. September 2011 wurde ein neues Entgeltsystem für Einzeldeckungen, Rahmenkreditdeckungen und revolvierende Deckungen eingeführt, das zu einer größeren Entgeltharmonisierung zwischen den staatlichen Exportkreditversicherern innerhalb der OECD führen wird. Für Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen, Fabrikationsrisikodeckungen, Verbriefungsgarantien und Nebendeckungen wird das Entgelt wie bisher berechnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf einer eigenen Seite zum neuen Entgeltsystem. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, in denen die Entgeltberechnung nach dem bisherigen und dem neuen System dargestellt wird.

Verzeichnis der Gebühren und Entgelte gültig ab 1. September 2011 (555 KB).

Eine generelle Erläuterung des Entgeltsystems stellt eine Ausgabe der Hermesdeckungen spezial (268 KB) bereit.

Beispielrechnungen zum Entgelt von Forderungsdeckungen (tabellarische Übersicht)

Fall 1 a:
Auftragswert: 1 Million EUR
Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR
Risikolaufzeit: sechs Monate
Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie Länderkategorie 4
  bis 31.08.2011 ab 01.09.2011
Staatlicher Besteller sovereign risk SK1 SOV
Kosten der Absicherung: 9.180 EUR zzgl. Gebühren* oder 1,08% vom gedeckten Forderungsbetrag 8.755 EUR zzgl. Gebühren* oder 1,03% vom gedeckten Forderungsbetrag
Fall 1 b:
Auftragswert: 1 Million EUR
Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR
Risikolaufzeit: sechs Monate
Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie Länderkategorie 4
  bis 31.08.2011 ab 01.09.2011
Privater Besteller Käuferkategorie 3 (durchschnittliche Bonität) CC3
Kosten der Absicherung: 11.305 EUR zzgl. Gebühren* oder 1,33% vom gedeckten Forderungsbetrag 11.220 EUR zzgl. Gebühren* oder 1,32% vom gedeckten Forderungsbetrag
Fall 2 a:
Auftragswert: 1 Million EUR
Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR
Risikolaufzeit: fünf Jahre
Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie Länderkategorie 4
  bis 31.08.2011 ab 01.09.2011
Staatlicher Besteller sovereign risk SK1 SOV
Kosten der Absicherung: 28.645 EUR zzgl. Gebühren* oder 3,37% vom gedeckten Forderungsbetrag 25.925 EUR zzgl. Gebühren* oder 3,05% vom gedeckten Forderungsbetrag
Fall 2 b:
Auftragswert: 1 Million EUR
Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000 EUR
Risikolaufzeit: fünf Jahre
Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie Länderkategorie 4
  bis 31.08.2011 ab 01.09.2011
Privater Besteller Käuferkategorie 3 (durchschnittliche Bonität) CC3
Kosten der Absicherung: 37.145 EUR zzgl. Gebühren* oder 4,37% vom gedeckten Forderungsbetrag 40.545 EUR zzgl. Gebühren* oder 4,77% vom gedeckten Forderungsbetrag

* Für Geschäfte dieser Größenordnung fallen zusätzlich 1.000 EUR Antragsgebühren sowie 250 EUR Ausfertigungsgebühren für die Deckungsurkunde an.

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Selbstbeteiligung

Bei jeder Deckungsart ist der Deckungsnehmer im Schadenfall mit einem bestimmten Anteil am Verlust beteiligt:

  • bei Einzeldeckungen und revolvierenden Deckungen für politische Risiken mit 5 %, für wirtschaftliche Risiken und für Nichtzahlungsrisiken (protracted default) mit 15 %
  • bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen mit 5 % für politische Risiken und 10 % für wirtschaftliche Risiken
  • bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light generell mit 10 %
  • bei Finanzkreditgarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 %
  • bei Fabrikationsrisikogarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 %

Befristet bis Ende 2013 kann die Selbstbeteiligung für wirtschaftliche Risiken bei Lieferantenkreditdeckungen, revolvierende Lieferantenkreditdeckungen und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen auf Antrag gegen Zahlung eines Aufschlags auf 5 % reduziert werden.

Der Deckungsnehmer darf das Risiko aus der Selbstbeteiligung nicht anderweitig absichern.

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