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Prämie und Selbstbeteiligung
Welche Kosten entstehen für Exporteure bei der Übernahme von Exportkreditgarantien?
Für die Absicherung von Exportgeschäften sind Prämien und Bearbeitungsgebühren zu zahlen.
Bearbeitungsgebühren sind von der Höhe des Auftragswerts abhängig. Bei Antragstellung wird für die Bearbeitung eine Antragsgebühr erhoben. Für jede Verlängerung der grundsätzlichen Stellungnahme über ein Jahr hinaus ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Weiterhin fällt für die Beurkundung der Deckungsübernahme eine Ausfertigungsgebühr an. Versicherungssteuern sind dagegen nicht zu zahlen.
Die Höhe der Prämie richtet sich im Wesentlichen nach der Länderkategorie, in die das Käuferland eingestuft ist. Kategorie 0 bedeutet geringstes Risiko und damit geringste Prämie, Kategorie 7 höchstes Risiko mit höchster Prämie.
Weiterhin wird die Prämie durch den gedeckten Auftragswert, die Zahlungsbedingungen (Laufzeit des Geschäfts) und den Status des Käufers/Sicherheitengebers - staatlich oder privat - und ggf. die Höhe der Selbstbeteiligung (Deckungsquote) - bestimmt. Handelt es sich um einen privaten Käufer/Sicherheitengeber (z.B. Bank), beeinflußt auch dessen Bonität die Prämienhöhe (Käufer-/Bankkategorie).
Die genauen Prämiensätze finden Sie in der
Publikation
"Prämien" (Stand 01.05.2006). Eine generelle Erläuterung
des Prämiensystems stellt eine Ausgabe der
"Hermesdeckungen
spezial" bereit. Einzelaspekte zur
Normierung
und eine
Herleitung
der Berechnungsformeln auf Basis des seit 2006 gültigen
Systems werden in gesonderten Publikationen erläutert.
Prämie für die Absicherung einer Forderungsdeckung (tabellarische Übersicht)
| Auftragswert: | 1 Million EUR |
|---|---|
| Gedeckter Forderungsbetrag: | 850.000 EUR |
| Risikolaufzeit: | sechs Monate |
| Staatlicher Besteller | sovereign risk |
| Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie | Länderkategorie 4 |
| Kosten der Absicherung: | 9.180 EUR zzgl. Gebühren* |
| 1,08% vom gedeckten Forderungsbetrag |
| Auftragswert: | 1 Million EUR |
|---|---|
| Gedeckter Forderungsbetrag: | 850.000 EUR |
| Risikolaufzeit: | sechs Monate |
| Privater Besteller | Käuferkategorie 3 (durchschnittliche Bonität) |
| Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie | Länderkategorie 4 |
| Kosten der Absicherung: | 11.305 EUR zzgl. Gebühren* |
| 1,33% vom gedeckten Forderungsbetrag |
| Auftragswert: | 1 Million EUR |
|---|---|
| Gedeckter Forderungsbetrag: | 850.000 EUR |
| Risikolaufzeit: | fünf Jahre |
| Staatlicher Besteller | sovereign risk |
| Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie | Länderkategorie 4 |
| Kosten der Absicherung: | 28.645 EUR zzgl. Gebühren* |
| 3,37% vom gedeckten Forderungsbetrag |
| Auftragswert: | 1 Million EUR |
|---|---|
| Gedeckter Forderungsbetrag: | 850.000 EUR |
| Risikolaufzeit: | fünf Jahre |
| Privater Besteller | Käuferkategorie 3 (durchschnittliche Bonität) |
| Lieferung in ein Land mittlerer Risikokategorie | Länderkategorie 4 |
| Kosten der Absicherung: | 37.145 EUR zzgl. Gebühren* |
| (4,37% vom gedeckten Forderungsbetrag) |
* Für Geschäfte dieser Größenordnung fallen zusätzlich 1.000 EUR Antragsgebühren sowie 250 EUR Ausfertigungsgebühren für die Deckungsurkunde an.
Selbstbeteiligung
Bei jeder Deckungsart ist der Deckungsnehmer im Schadenfall mit einem bestimmten Anteil am Verlust beteiligt:
- bei Einzeldeckungen und revolvierenden Deckungen für politische Risiken mit 5 %, für wirtschaftliche Risiken und für Nichtzahlungsrisiken (protracted default) mit 15 %
- bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen mit 5 % für politische Risiken und 10 % für wirtschaftliche Risiken
- bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light generell mit 10 %
- bei Finanzkreditgarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 %
- bei Fabrikationsrisikogarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 %
Befristet bis Ende 2013 kann die Selbstbeteiligung für wirtschaftliche Risiken bei Lieferantenkreditdeckungen, revolvierende Lieferantenkreditdeckungen und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen auf Antrag gegen Zahlung einer Zusatzprämie auf 5 % reduziert werden.
Der Deckungsnehmer darf das Risiko aus der Selbstbeteiligung nicht anderweitig absichern.

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