Haupt-Menüs (linke Spalte)
- Exportkreditgarantien
- Grundzüge
- Produkte
- Nachhaltigkeit
- Prämie
- Schaden
- Downloads
- Beratung
- Service
- Deckungspolitik
- IMA
Externe Links

Inhaltsbereich
IMA - Interministerieller Ausschuss
Im Auftrag der Bundesregierung
Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für dieses Förderungsinstrument. Sie entscheidet über die Deckungspolitik und die Übernahme von Exportkreditgarantien in einem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Die Bundesregierung hat bereits 1949 zwei private Unternehmen - die heutige Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die ebenfalls umfirmierte PwC AG - mandatarisch mit dem Management der Ausfuhrgewährleistungen beauftragt. Da die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG in dieser Partnerschaft federführend ist, hat sich in der Wirtschaft der Begriff "Hermesdeckungen" etabliert. Die Gesellschaften verfügen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen über umfassendes Know-how im Bereich der Exportfinanzierung und der Exportkreditgarantien. Sie beraten die Exporteure und Banken kundenorientiert. In enger Zusammenarbeit mit ihnen bereiten sie die Anträge für die Entscheidung der Bundesregierung auf. Nach der Übernahme einer Deckung durch die Bundesregierung stehen die Fachleute der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und der PwC AG den Deckungsnehmern projektbegleitend mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu Forderungsausfällen kommen, wickeln sie die Entschädigungen zügig ab.
Ministerien
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BMF
Bundesministerium der Finanzen
AA
Auswärtiges Amt
BMZ
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Mandatare
- Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
- PwC AG
Sachverständige
- Vertreter der Außenwirtschaft und des Bankgewerbes
KfW
IPEX-Bank
AKA
Ausfuhrkreditgesellschaft mbH- Bundesrechnungshof
Der IMA entscheidet über Deckungsanträge
Die Mandatare Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PwC AG bereiten die Anträge auf. Maßgebliche Kriterien für die Übernahme einer Deckung sind die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit des Geschäfts. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entscheidet im Interministeriellen Ausschuss (IMA) über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen sowie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Neben Vertretern dieser vier Ministerien nehmen an den Sitzungen des IMA außerdem beratend die geschäftsführenden Mandatargesellschaften Euler Hermes Kreditversicherung und PwC sowie Sachverständige aus Wirtschaft, Bankgewerbe und für die Exportwirtschaft wichtigen Institutionen teil, die praxisnahe Entscheidungen gewährleisten.

Home / News
