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Internationales

Internationale Zusammenarbeit schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen

Die fortschreitende Globalisierung führt zu einer zunehmenden internationalen Zusammenarbeit. Das gilt auch für den Bereich der staatlichen Exportkreditversicherer. Um Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb zu schaffen und die Harmonisierung voran zu treiben, arbeiten staatliche Exportkreditversicherungen in den verschiedenen Gremien eng zusammen.

Zusammenarbeit der staatlichen Kreditversicherer

Die OECD-Länder bemühen sich bereits seit 1978 um einheitliche Leitlinien für Mindeststandards bei Zahlungsbedingungen und Kreditlaufzeiten (OECD-Konsensus). Seit 1999 sind auch Länderrisikoeinstufungen in der OECD harmonisiert und den einzelnen Risikokategorien Mindestprämien zugeordnet. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb über den Preis und die Qualität der Exportprodukte geführt wird und nicht über den Umfang der staatlichen Unterstützung.

Die intensive internationale Zusammenarbeit der Exportkreditversicherer findet auf multilateraler und bilateraler Ebene statt. Die wichtigsten Arbeitsgruppen auf OECD-Ebene sind:

  • die Konsensusgruppe,
  • die Exportkreditgruppe,
  • die Konsultationsgruppe,
  • die Prämiengruppe,
  • die Länderrisikogruppe

In der Europäischen Union besteht ein Arbeitskreis zur Koordinierung der Politik auf dem Gebiet der Exportkredite und der Exportkreditversicherung.

Die Bundesregierung wird bei den Umschuldungsverhandlungen des Pariser Clubs federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vertreten.

Die Berner Union ist der weltweit größte Zusammenschluss von Exportkredit- und Investitionsversicherern aus OECD- und Nicht-OECD-Ländern.

Versicherung aus einer Hand

Bei größeren Projekten sind zunehmend Lieferanten und Hersteller aus verschiedenen Ländern beteiligt. Damit gewinnen die Rück- und Mitversicherungen an Bedeutung.

Bei eigenen Zahlungsansprüchen mehrerer Exporteure gegen einen ausländischen Kunden versichert sich jeder Lieferant selbst bei einem Kreditversicherer gegen Forderungsausfälle (Parallelversicherung). In den Fällen, in denen nur der Hauptlieferant einen Zahlungsanspruch gegen den Kunden hat, ist eine Rückversicherung oder die prozentuale Einbeziehung ausländischer Lieferanteile möglich (s. Tool zur Berechnung der zulässigen Auslandsanteile). Falls die Zahlungsrisiken vom Hauptlieferanten auf die Zulieferer durchgestellt werden, können die Zulieferer bei ihren jeweiligen Kreditversicherern eine eigene kann auf Basis einer zwischen den Kreditversicherern bestehenden Mitversicherung, eine eigene Absicherung beantragen.

Ein besonderes Beispiel der internationalen Kooperation ist die Deckung von Airbus-Geschäften. Die beteiligten Länder Großbritannien, Frankreich und Deutschland haben zur gemeinsamen Absicherung dieser Geschäfte ein eigenes Abkommen geschlossen.

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