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Länderbeschlusslage Benin

Flagge Benin

Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549

Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026

Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080

Text-/Zeichenerklärung:

keine Angabe  » auf Nachfrage

./.  » keine Deckungseinschränkungen

Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurzinformation: Benin, Weiteres siehe AGA-Report

kurzfristig Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bis EUR 500.000 und nur für den privaten Sektor.
mittel-/langfristig Im Einzelfall Deckungen für kleinere devisenbringende Projekte mit dem privaten Sektor und Laufzeiten von mehr als 12 Monaten. Deckungsmöglichkeiten auch für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, ggfs. auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten Bei nicht ausreichender Bonität sind Banksicherheiten erforderlich.
Länderkategorie 6

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