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Länderbeschlusslage Angola

Flagge Angola

Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549

Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026

Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080

Text-/Zeichenerklärung:

keine Angabe  » auf Nachfrage

./.  » keine Deckungseinschränkungen

Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurzinformation: Angola, Weiteres siehe auch AGA-Report

kurzfristig Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten für Auftragswerte bis max. EUR 500.000 je Einzelgeschäft. Darüber hinaus Infrastrukturprojekte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen von Fall zu Fall. Bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen sind die Höchstbeträge auf maximal EUR 2,5 Mio. begrenzt.
mittel-/langfristig Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten innerhalb eines Plafonds in Höhe von EUR 300 Mio. mit einer Orientierungsgröße von EUR 30 Mio. Darüber hinaus bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis, sowie im vollen Umfang international finanzierte Geschäfte. Zurückhaltung bei Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen und örtlicher Kosten.
Sicherheiten Bei kurzfristigen Geschäften mit Auftragswerten bis zu EUR 500.000 sind bei nicht ausreichender Bonität des Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Für Geschäfte mit höheren Auftragswerten oder längeren Laufzeiten sind
  • bei öffentlichen Abnehmern generell Sicherheiten des Finanz-ministeriums oder der Zentralbank zu stellen,
  • bei Geschäften mit privaten Bestellern Sicherheiten einer im Einzelfall zu prüfenden Bank erforderlich, während Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank nur von Fall zu Fall akzeptiert werden.
Länderkategorie 6

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