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Kurzinformation zu Angola

| kurzfristig | Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Auftragswerten bis max. EUR 500.000 je Einzelgeschäft. Darüber hinaus können Infrastrukturprojekte von Fall zu Fall gedeckt werden. Bei Sammeldeckungen sind die Höchstbeträge auf maximal EUR 2,5 Mio. begrenzt. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb eines Plafonds in Höhe von EUR 300 Mio. mit einer Orientierungsgröße von EUR 30 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis, sowie für in vollem Umfang international finanzierte Geschäfte. Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen und örtlicher Kosten. |
| Sicherheiten | Bei kurzfristigen Geschäften mit Auftragswerten bis zu EUR 500.000 sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich. Für Geschäfte mit höheren Auftragswerten oder längeren Laufzeiten sind bei öffentlichen Abnehmern generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank zu stellen. Bei Geschäften mit privaten Bestellern sind Sicherheiten einer von Fall zu Fall zu prüfenden Bank erforderlich, während Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank nur von Fall zu Fall akzeptiert werden. |
| Länderkategorie | 6 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Angola sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Angola beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Sissi Gerstenkorn, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 49
- zu einer Sammeldeckung: Holger Ehrich, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 26
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Martin Schmerbach, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 80

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