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Inhaltsbereich
Länderbeschlusslage Angola
Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549
Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026
Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080
Text-/Zeichenerklärung:
keine Angabe » auf Nachfrage
./. » keine Deckungseinschränkungen
Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der
Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Kurzinformation: Angola, Weiteres siehe auch AGA-Report
| kurzfristig | Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten für Auftragswerte bis max. EUR 500.000 je Einzelgeschäft. Darüber hinaus Infrastrukturprojekte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen von Fall zu Fall. Bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen sind die Höchstbeträge auf maximal EUR 2,5 Mio. begrenzt. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten innerhalb eines Plafonds in Höhe von EUR 300 Mio. mit einer Orientierungsgröße von EUR 30 Mio. Darüber hinaus bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis, sowie im vollen Umfang international finanzierte Geschäfte. Zurückhaltung bei Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen und örtlicher Kosten. |
| Sicherheiten | Bei kurzfristigen Geschäften mit Auftragswerten bis zu
EUR 500.000 sind bei nicht ausreichender Bonität des Bestellers
Banksicherheiten erforderlich. Für Geschäfte mit höheren
Auftragswerten oder längeren Laufzeiten sind
|
| Länderkategorie | 6 |

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