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Länderbeschlusslage Äthiopien

Flagge Äthiopien

Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549

Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026

Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080

Text-/Zeichenerklärung:

keine Angabe  » auf Nachfrage

./.  » keine Deckungseinschränkungen

Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurzinformation: Äthiopien; Weiteres siehe auch AGA-Report

kurzfristig Deckungsmöglichkeiten begrenzt auf Auftragswerte bis zu EUR 1 Mio. Bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen sind die Höchstbeträge V ( wirtschaftliche und politische Risiken) und VI ( nur politische Risiken) bis zu maximal EUR 5 Mio. möglich.
mittel-/langfristig Deckungen von Fall zu Fall für Besteller des privaten Sektors sowie für Besteller des öffentlichen Sektors, soweit diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auch auf Gegenschäftsbasis.
Sicherheiten Für kurzfristige Geschäfte gilt strenge Bonitätsprüfung. Für mittel-/langfristige Geschäfte sind Banksicherheiten erforderlich.
Länderkategorie 7

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