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Inhaltsbereich
Länderbeschlusslage Äthiopien
Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549
Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026
Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080
Text-/Zeichenerklärung:
keine Angabe » auf Nachfrage
./. » keine Deckungseinschränkungen
Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Kurzinformation: Äthiopien; Weiteres siehe auch AGA-Report
| kurzfristig | Deckungsmöglichkeiten begrenzt auf Auftragswerte bis zu EUR 1 Mio. Bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen sind die Höchstbeträge V ( wirtschaftliche und politische Risiken) und VI ( nur politische Risiken) bis zu maximal EUR 5 Mio. möglich. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Deckungen von Fall zu Fall für Besteller des privaten Sektors sowie für Besteller des öffentlichen Sektors, soweit diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auch auf Gegenschäftsbasis. |
| Sicherheiten | Für kurzfristige Geschäfte gilt strenge Bonitätsprüfung. Für mittel-/langfristige Geschäfte sind Banksicherheiten erforderlich. |
| Länderkategorie | 7 |

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