Ab sofort können Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor in Benin mit Exportkreditgarantien abgesichert werden
30. Oktober 2018
Bundesregierung erweitert Absicherungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Benin:
Ab sofort können auch Lieferungen und Leistungen an den öffentlichen Sektor in Benin mit Exportkreditgarantien abgesichert werden.
Selbstbehalt:
Für Benin gilt ebenso wie für die Compact with Africa-Länder Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien der reguläre Selbstbehalt von 5 Prozent.
CwA-Staaten: Weitere Erleichterungen möglich:
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, die Deckungsmöglichkeiten auch für weitere CwA-Länder zu verbessern. Voraussetzung hierfür ist, dass entsprechende Reformfortschritte in diesen Ländern erkennbar sind und die Schuldentragfähigkeit gegeben ist.
Positiver Beschäftigungseffekt:
Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien berücksichtigt bei der Bewertung der Förderungswürdigkeit eines CwA-Geschäfts u.a. auch die Beschäftigungswirkung im Bestellerland.
Attraktive Konditionen für Exporteure:
Die Bundesregierung erleichtert die Absicherung von Zahlungsrisiken bei deutschen Exporten in Partnerländer des „Compact with Africa“. Unternehmen, die in den letzten 10 Jahren noch keine Bundesgarantien für Exportgeschäfte in CwA-Länder beantragt haben, zahlen für die ersten drei Anträge mit Bestellern in CwA-Ländern keine Antragsgebühr.