b) Zolllager, Messelager

Bei Lieferungen in ein Zolllager oder ein Messelager besteht gegenüber Lieferungen in ein Konsignationslager die Besonderheit, dass bei Verkäufen aus dem Zolllager oder etwaigen Verkäufen aus dem Messelager der (deutsche) Exporteur selbst Vertragspartner des (ausländischen) Käufers ist. Damit ist – im Gegensatz zur Konsignationslagerdeckung – stets die Möglichkeit einer Anschlussdeckung in Form einer Forderungsdeckung auf den Käufer gegeben.

Im Übrigen bestehen keine Unterschiede gegenüber der Konsignationslagerdeckung. Eine isolierte Deckung der Konvertierungs- und Transferrisiken für Verkaufserlöse steht allerdings nicht zur Verfügung.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy