c) Rechtliche Ausgestaltung

Dem Gewährleistungsvertrag „revolvierende Finanzkreditdeckung“ liegen die Allgemeinen Bedingungen FKG zugrunde. Die spezifischen Regelungen finden sich – wie bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung – in Gestalt Besonderer Bedingungen in der Vertragsurkunde (Deckungsdokument), also in der Finanzkreditgarantie-Erklärung (FKG REV. Anders als bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung findet sich jedoch im Deckungsdokument kein eigener Abschnitt mit der Überschrift „Besondere Bedingungen“. Vielmehr stellen sich alle Einzelregelungen des Deckungsdokuments als Besondere Bedingungen dar, die im formalen Aufbau den sog. Pauschalverträgen bei den Exporteurs-Sammeldeckungen „APG“ und „APG-light“ ähneln. Bezugnahmen auf die Besonderen Bedingungen sind im Weiteren mit Ziffer und der Abkürzung FKE-BB zitiert. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy