3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen

Bei den Deckungstypen Forderungsdeckung, Selbstkostendeckung, Sachdeckung und Gegengarantiedeckung ist der gedeckte Schadensfall unterschiedlich definiert, wie aus dieser Tabelle ersichtlich: 

 

"Deckungstyp"


 

Schaden

Deckungsgegenstand = Entschädigungsgegenstand

Risiken / Ursachen / Umstände

Wirtschaftliche / sonstige
Politische

Forderungsdeckung

 

Uneinbringlichkeit der Forderung

 

  • Insolvenz
  • amtlicher Vergleich
  • außeramtlicher Vergleich
  • Zwangsvollstreckung
  • Zahlungseinstellung
  • Mindererlös bei anderweitiger Verwertung wegen wirtschaftlichen Drohschadens
  • Nichtzahlungsfall (Nichtzahlung innerhalb eines best. Zeitraums nach Fälligkeit trotz Einzugsbemühungen)
  • gesetzgeberische / behördliche Maßnahmen bezogen auf gedeckte Forderung
  • Krieg, Aufruhr, Revolution
  • Scheitern von Konvertierung und Transfer#Kursverluste an zu Konvertierung / zum Transfer eingezahlten Beträgen
  • Verlust von Ansprüchen infolge Unmöglichkeit der Vertragserfüllung
  • Verlust der Ware vor Gefahrübergang
  • Mindererlös bei anderweitiger Verwertung wegen drohenden politischen Schadens

(Selbst-) Kostendeckungen

 

Kostenaufwendungen (Selbstkosten) werden durch den Importeur nicht vergütet, weil es nicht zur Durchführung des Exportvertrages kommt

 

Vetragsdurchführung unmöglich oder unzumutbar, weil

  • Konkurs
  • amtlicher Vergleich
  • außeramtlicher Vergleich
  • Zahlungseinstellung
  • Lossagung vom Vertrag, schwerwiegender Vertragsverstoß

Versendungshindernis durch

  • gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen im Ausland
  • kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Revolution im Ausland

 

Fertigungs- / Versendungsstopp, weil eines der vorsteneden Risiken sich erhöht hat

 

Vertragsdurchführung unmögliche, weil

  • Embargo nach dem AWG oder unmittelbar in Deutschland geltender supranationaler Rechtsnorm
  • Embargomaßnahmen beteiligter Drittländer

 

Nach Kündigung Nichtzahlung von Stornierungskosten innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit

 

Fertiungs- / Versendungsstopp, weil eines der vorstehenden Risiken sich erhöht hat

 

Sachdeckung

 

Bei realisiertem Schaden: Untergang / Wertminderung der Sache (Sachwert)

 

./.
  • Beschlagnahme
  • Entzug der Verfügungsgewalt
  • Vernichtung
  • Beschädigung
  • Verlust

(jeweils: Ausfall nicht innerhalb von 6 Monaten ersetzt + Schadensersatz nicht gesetzlich gewährleistet)

zusätzlich bei Lagerdeckung

 

Bei drohendem Schaden: Entstehen von Rücktransportkosten, Realisierung eines Mindererlöses bei anderweitiger Verwertung

 

./.

Drohende Realisierung eines der vorstehenden Risiken

 

Gegengarantiedeckung

 

Verlust des Garantiebetrages

 

Uneinbringlichkeit des nachgewiesenen Anspruchs auf Rückzahlung nach widerrechtlicher Inanspruchnahme aus sonstigen, nichtpolitischen Gründen – unfair calling –

 

  • widerrechtliche Inanspruchnahme aus politischen Gründen im Ausland
  • rechtmäßige Inanspruchnahme aus politischen Gründen im Ausland
  • Inanspruchnahme wegen Embargos

 


Garantien

 

Uneinbringlichkeit der Forderung bei Airbus- und Verbriefungsgarantie

 

Nichtzahlung bei Fälligkeit (bei Airbusgarantie hinsichtlich der ersten Rate 15 Tage nach Fälligkeit)

 

Abfluss des Garantiebetrages bei Avalgarantie

 

Formal ordnungsgemäße Ziehung des Garantiebetrages durch den Begünstigten, materiell Erfüllung des Aufwendungsersatzanspruches gegen den Exporteur als Auftraggeber

 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy