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Bangladesch

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.

Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, auch auf Gegengeschäftsbasis.


Sicherheiten

Privater Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.

Kurzfristige Geschäfte, öffentlicher Sektor
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Sicherheiten des Finanzministeriums, der Zentralbank oder einer Bank erforderlich.

Mittel-/langfristige Geschäfte, öffentlicher Sektor
Es sind grundsätzlich Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.

Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.

 

Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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