Tunesien (Compact with Africa Land)
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
- Anerkannte Bankinstitute:
Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt:- African Export-Import Bank (Afreximbank)
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren oder Zollregelungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, https://www.gtai.de).
Fokus Afrika - Kontinent mit Chancen
Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika zu vertiefen und Handelsbeziehungen zu stärken, hat die Bundesregierung verschiedene Verbesserungen in der Außenwirtschaftsförderung beschlossen. So wurden im Rahmen der G20-Initiative "Compact with Africa" die Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit ausgewählten Staaten Subsahara-Afrikas weiter verbessert.
Nähere Informationen hierzu und zu weiteren flankierende Maßnahmen auf einen Blick:
Ansprechpartner
Deckungspraxis UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: