Türkei
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit.
APG-Länderbestimmung
Für Geschäfte mit öffentlichen Schuldnern ist erforderlich, dass
- bei Auftragswerten bis zu € 5.000.000,-- vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank vorliegt
oder
- bei Auftragswerten von mehr als € 5.000.000,-- vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade, oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages vorliegt.
Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Einzelfallprüfung bei besonderer Förderungswürdigkeit. Hinsichtlich der Prüfung der Bonität des Bestellers werden die Devisenwirksamkeit des Geschäfts für den Besteller, die Fälligkeitsstruktur und der Devisenanteil der Verschuldung, die finanziellen Reserven , die Einbindung in eine internationale Unternehmensgruppe, sowie Investitionen und Beteiligungen im Ausland besonders betrachtet.
Sicherheiten
Bei staatlichen Bestellern ist für kurzfristige Geschäfte und für Geschäfte mit längeren Laufzeiten, aber Auftragswerten von nicht mehr als 5 Mio. Euro, vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank zu stellen. Bei Geschäften mit längeren Laufzeiten und Auftragswerten über 5 Mio. Euro ist vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages erforderlich.
Bei privaten Bestellern sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren oder Zollregelungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, https://www.gtai.de).
Ansprechpartner
Neuigkeiten
In unserem Newsbereich finden Sie alle Neuigkeiten zu den Exportkredit- und UFK-Garantien. Filtern Sie nach Land, um zu den gewünschten Informationen zu gelangen.
Im Auftrag des Bundes bietet Euler Hermes maßgeschneiderte Finanzierungslösungen auch für den Mittelstand

Beispielrechnung für die Absicherungskosten eines Geschäftes über EUR 1,0 Mio. und 3 Jahren Kreditlaufzeit

Die wichtigsten Statistiken im Überblick

Export- und Importvolumen - Deutschland/Türkei

Neugeschäft Exportkreditgarantien - Deutschland/Türkei

Quellen: Destatis / Euler Hermes Aktiengesellschaft | letzte Aktualisierung: Mai 2020
Markterschließungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen


Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt exportorientierte KMU's mit verschiedenen Veranstaltungsformaten.
Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern
Der folgende Link verweist auf die Internetseite von Germany Trade & Invest (GTAI).
Informationen zur Vertragsgestaltung

Formvorschriften
Verträge sollten auf lokale Formanforderungen überprüft werden. Das Gesetz Nr. 805 schreibt beispielsweise vor, dass Verträge zwischen türkischen und ausländischen Unternehmen in türkischer Sprache abzufassen sind. Es ist in jüngerer Zeit ein Fall bekannt geworden, bei dem das oberste türkische Gericht in der Abfassung in türkischer Sprache eine zwingende Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages gesehen hat.
Sicherheiten
Um die Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von Eigentumsvorbehalten, Pfandrechten an Unternehmen (Commercial Enterprise Pledges – CEP) sowie Pfandrechten an beweglichen Sachen sicherzustellen, sollte auf deren Eintragung in den entsprechenden amtlichen Registern geachtet werden.
Gerichtsstandsklausel / Vollstreckung ausländischer Urteile
Deutsche Urteile und Schiedssprüche müssen in der Türkei gerichtlich für vollstreckbar erklärt werden, wobei die Zustellung von Klage und Urteil in der Türkei nachzuweisen ist. Ein im deutschen Mahnverfahren erlassener Vollstreckungsbescheid (§692 ZPO) ist in der Türkei nicht vollstreckbar.
Forderungsbeitreibung
Bei Zahlungsrückständen empfiehlt es sich, ggf. mittels Einschaltung lokaler Anwälte engen persönlichen Kontakt zum Schuldner zu suchen und insbesondere bei grundsätzlich zahlungswilligen Schuldner Verhandlungslösungen anzustreben. Gerichtliche Gläubigerschutzverfahren (Vorinsolvenzverfahren) können sich über mehrere Jahre hinziehen und für diesen Zeitraum eine Vollstreckung von Titeln unterbinden. Eine Durchgriffshaftung auf Geschäftsführer besteht nur bei nachgewiesenem strafbaren Verhalten, wobei die Gerichte hohe Ansprüche an die Sorgfaltspflichten des Gläubigers stellen.
Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
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Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
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