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Sri Lanka

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Länderkategorie

Deckungspraxis

Unter diesen Möglichkeiten kann Ihr Geschäft mit einer Exportkreditgarantie abgesichert werden:

Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung

Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.


APG-Länderbestimmung

Die Karenz- und schadensbegründenden Fristen für künftige Übernahmen von Lieferantenkrediten und anderen Forderungsdeckungen zugunsten von Exporteuren beträgt 6 Monate (s. auch Allgemeine Bedingungen; Nichtzahlungsfall, Konvertierungs- und Transferfall).


Mittel-/langfristige Geschäfte

Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.


Sicherheiten

Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.


Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Zoll- und Einfuhrverfahren sowie zu internationalen Projekten und Ausschreibungen finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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