Sri Lanka
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Länderbestimmung
Die Karenzfrist für den Eintritt des Gewährleistungsfalls gemäß Ziffer 65 (Nichtzahlungsfall) und gemäß Ziffer 72 (Konvertierungs- und Transferfall) der Allgemeinen Bedingungen (APG) beträgt sechs Monate.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Sicherheiten
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, https://www.gtai.de).
Ansprechpartner
Michael Schröder
Deckungspraxis - UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: