Simbabwe
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall für Besteller des privaten Sektors.
APG-Länderbestimmung
Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sind vom Deckungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, es sind die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt.
Für Fälle, in denen Güter nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden, gilt dies entsprechend.
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Unternehmen des öffentlichen Sektors.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall für Besteller des privaten Sektors sowie für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen mit dem öffentlichen Sektor.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, https://www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide (https://www.africa-business-guide.de).
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: