Sambia
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Auftragswerten bis zu 100.000 Euro.
APG-Länderbestimmung
Die Höchstbeträge dürfen jeweils äußerst € 500.000,-- betragen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für kurzfristige Geschäfte.
Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall bei privaten Bestellern sowie öffentlichen Bestellern, soweit diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Bei Geschäften mit staatlichen Bestellern sind Garantien des Finanzministeriums zu stellen.
- Anerkannte Bankinstitute:
Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt:- African Export-Import Bank (Afreximbank)
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, https://www.gtai.de)
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide (https://www.africa-business-guide.de).
Ansprechpartner
Deckungspraxis - UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: