Nigeria
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Länderbestimmung
Für Geschäfte mit Unternehmen des öffentlichen Sektors sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums der nigerianischen Bundesregierung oder der Zentralbank erforderlich.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Weiterhin bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen auch auf Gegengeschäftsbasis, sowie im vollen Umfang international finanzierte Geschäfte.
Bei Kreditgeschäften mit dem öffentlichen Sektor liegt die Selbstbeteiligung für Finanzkreditdeckungen bei 10%. Der Erhöhungsteil des Selbstbehaltes ist nur auf den Exporteur übertragbar. Bei Lieferantenkreditdeckungen ist die Absenkung des Selbstbehalts auf 5% nicht anwendbar.
Sicherheiten
Bei Geschäften mit dem privaten Sektor sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich.
Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums der nigerianischen Bundesregierung oder der Zentralbank erforderlich. Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind darüber hinaus sind zusätzliche, projektbezogene Risikominderungsmaßnahmen erforderlich.
Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit privatrechtlich organisierten Bestellern des öffentlichen Sektors bestehen Sicherheitenerfordernisse wie für den privaten Sektor.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln des AGA-Reports zu Nigeria sowie zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide (www.africa-business-guide.de)
Die Maßnahmen für ausgewählte Staaten Afrikas im Rahmen der G20 Initiative „Compact with Africa“ finden Sie auf www.compactwithafrica.org.
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: