Niger
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Derzeit ist keine allgemeine Deckungspolitik festgelegt. Für individuelle Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Sicherheiten
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide (www.africa-business-guide.de)
Die Maßnahmen für ausgewählte Staaten Afrikas im Rahmen der G20 Initiative „Compact with Africa“ finden Sie auf www.compactwithafrica.org.
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: