Nicaragua
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit dem privaten Sektor.
APG-Länderbestimmung
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Unternehmen des öffentlichen Sektors. Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für kleinere Geschäfte mit dem privaten Sektor, insbesondere für devisenbringende Vorhaben.
Sicherheiten
Es sind grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich. Hierauf kann verzichtet werden, wenn es sich beim Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht oder es sich um einen Schuldner handelt, über den aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: