Myanmar
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Zurückhaltung bei der Deckung von Transitware oder sonstiger Auslandsware, sofern es sich nicht um Zulieferungen handelt.
APG-Länderbestimmung
Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sind vom Deckungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, es sind die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt.
Für Fälle, in denen Güter nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden, gilt dies entsprechend.
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Unternehmen des öffentlichen Sektors.
Der Deckungsschutz ist automatisch für künftige Versendungen aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens 12 Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist. Derartige Überfälligkeiten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesen Fällen sind Forderungen aus Versendungen nur gedeckt, sofern sie sich zum Zeitpunkt der automatischen Sperre innerhalb der Höchstbeträge befinden. Das Nachrücken von Forderungen oder Forderungsteilen in die Höchstbeträge ist dann ausgeschlossen.
Deckungsschutz für Waren ausländischen Ursprungs wird nicht erteilt.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, ggf. auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Für den privaten Sektor sind bei nicht ausreichender Bonität Banksicherheiten und für den staatlichen Sektor grundsätzlich Staatsgarantien (Finanzministerium oder Zentralbank) erforderlich.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Ansprechpartner
Michael Schröder
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
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