Mosambik
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
APG-Länderbestimmung
Die Höchstbeträge dürfen jeweils äußerst € 500.000,-- betragen.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, auch auf Gegengeschäftsbasis.
Für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor gelten die Grundsätze der nachhaltigen Kreditvergabe der OECD (Sustainable Lending).
Bei Kreditgeschäften mit dem öffentlichen Sektor liegt die Selbstbeteiligung für Finanzkreditdeckungen bei 10%. Der Erhöhungsteil des Selbstbehaltes ist nur auf den Exporteur übertragbar. Bei Lieferantenkreditdeckungen ist die Absenkung des Selbstbehalts auf 5% nicht anwendbar.
Sicherheiten
Bei Geschäften mit dem privaten Sektor sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich.
Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind darüber hinaus sind zusätzliche, projektbezogene Risikominderungsmaßnahmen erforderlich.
Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit privatrechtlich organisierten Bestellern des öffentlichen Sektors bestehen Sicherheitenerfordernisse wie für den privaten Sektor.
- Anerkannte Bankinstitute:
Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt:- African Export-Import Bank (Afreximbank)
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide (www.africa-business-guide.de)
Die Maßnahmen für ausgewählte Staaten Afrikas im Rahmen der G20 Initiative „Compact with Africa“ finden Sie auf www.compactwithafrica.org.
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: