Madagaskar
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Einzeldeckungen mit Auftragswerten bis zu 500.000 Euro.
APG-Länderbestimmung
Die Höchstbeträge dürfen jeweils äußerst € 2.500.000,-- betragen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für kurzfristige Geschäfte.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für kleinere Geschäfte von Fall zu Fall mit dem privaten Sektor und mit dem öffentlichen Sektor, soweit der Besteller privatwirtschaftlich organisiert ist und ohne Rückgriffe auf öffentliche Mittel wirtschaftet.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers sind Banksicherheiten erforderlich.
Bei Geschäften mit staatlichen Bestellern sind Garantien des Finanzministeriums zu stellen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide (www.africa-business-guide.de)
Die Maßnahmen für ausgewählte Staaten Afrikas im Rahmen der G20 Initiative „Compact with Africa“ finden Sie auf www.compactwithafrica.org.
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: