Kroatien
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt der EU wird für dieses Land ein Markttest durchgeführt. Das Entgelt kann insoweit höher ausfallen als das der aufgeführten Entgeltkategorie.
Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung
Befristet bis 30. Juni 2021 können Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate Kreditlaufzeit) abgesichert werden.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: