Kenia
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte/APG-Länderbestimmung
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, ggf. auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten unter 360 Tagen besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind grundsätzlich Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich.
Die Überprüfung einer Bank zur Einbeziehung als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt im Einzelfall auf Basis aussagefähiger Unterlagen und unter Berücksichtigung der risikomäßigen Vertretbarkeit.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide (www.africa-business-guide.de)
Die Maßnahmen für ausgewählte Staaten Afrikas im Rahmen der G20 Initiative „Compact with Africa“ finden Sie auf www.compactwithafrica.org.
Neuigkeiten
In unserem Newsbereich finden Sie alle Neuigkeiten zu den Exportkredit- und UFK-Garantien. Filtern Sie nach Land, um zu den gewünschten Informationen zu gelangen.
Ansprechpartner
Im Auftrag des Bundes bietet Euler Hermes maßgeschneiderte Finanzierungslösungen auch für den Mittelstand

Beispielrechnung für die Absicherungskosten eines Geschäftes über EUR 1,0 Mio. und 3 Jahren Kreditlaufzeit

Die wichtigsten Statistiken im Überblick

Export- und Importvolumen - Deutschland/Kenia

Neugeschäft Exportkreditgarantien - Deutschland/Kenia

BMWK-Markterschliessungsprogramm


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt deutsche Unternehmen dabei, sich international zu positionieren.
Liste von Anwälten und anderen Interessenvertretern
Der folgende Link verweist auf die Internetseite von Germany Trade & Invest (GTAI).
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: