Eritrea
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für staatliche Besteller.
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte bis zu 250.000 Euro Auftragswert für verbundene Unternehmen oder für Unternehmen, die einem internationalen Konzern angehören, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder wenn über den Besteller aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme zulässt.
APG-Länderbestimmung
Forderungen aus Lieferungen ausfuhrgenehmigungspflichtiger Waren, Technologie oder Software sind vom Deckungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, es sind die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung (AGG) der Europäischen Union oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt.
Für Fälle, in denen Güter nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, sondern zwischen Drittstaaten gehandelt und/oder verbracht werden, gilt dies entsprechend.
Die Höchstbeträge dürfen jeweils äußerst EUR 1.250.000,-- betragen.
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Unternehmen des öffentlichen Sektors. Dies gilt nicht für Geschäfte mit privatrechtlich organisierten Unternehmen des öffentlichen Sektors, an denen der Staat eine mehrheitliche Beteiligung hält oder auf die der Staat in erkennbarer Weise maßgeblich Einfluss ausübt.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für staatliche Besteller.
Kleinere, devisenwirksame Geschäfte mit privaten Bestellern können von Fall zu Fall abgesichert werden.
Geschäfte mit Bestellern des öffentlichen Sektors, soweit diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, können abgesichert werden.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide (www.africa-business-guide.de)
Die Maßnahmen für ausgewählte Staaten Afrikas im Rahmen der G20 Initiative „Compact with Africa“ finden Sie auf www.compactwithafrica.org.
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
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