Burundi
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Auftragswerte bis zu maximal 100.000 Euro ausschließlich für private Besteller.
APG-Länderbestimmung
Die Höchstbeträge dürfen jeweils äußerst € 500.000,-- betragen.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten.
Sicherheiten
Es sind Banksicherheiten erforderlich, soweit es sich beim Besteller nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt oder um ein Unternehmen, das einem internationalen Konzern mit zweifelsfreier Bonität angehört.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick im Africa Business Guide (www.africa-business-guide.de)
Die Maßnahmen für ausgewählte Staaten Afrikas im Rahmen der G20 Initiative „Compact with Africa“ finden Sie auf www.compactwithafrica.org.
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: