Äthiopien
(Compact with Africa Land)
Deckungspraxis – Exportkreditgarantien
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Länderbestimmung
Die Höchstbeträge dürfen jeweils äußerst € 5.000.000,-- betragen.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Anforderungen zu ggf. erforderlichen Sicherheiten.
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, auch auf Gegengeschäftsbasis. Für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor gelten die Grundsätze der nachhaltigen Kreditvergabe der OECD (Sustainable Lending).
Sicherheiten
Bei Geschäften mit dem privaten Sektor sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich.
Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind im Zweifel zusätzliche, projektbezogene Risikomitigierungsmaßnahmen zu vereinbaren.
Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit privatrechtlich organisierten Bestellern des öffentlichen Sektors bestehen Sicherheitenerfordernisse wie für den privaten Sektor.
- Anerkannte Bankinstitute
Als Garant bzw. Darlehensnehmer anerkannt:- African Export-Import Bank (Afreximbank)
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll finden Sie auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai, www.gtai.de).
Fokus Afrika - Kontinent mit Chancen
Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika zu vertiefen und Handelsbeziehungen zu stärken, hat die Bundesregierung verschiedene Verbesserungen in der Außenwirtschaftsförderung beschlossen. So wurden im Rahmen der G20-Initiative "Compact with Africa" die Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit ausgewählten Staaten Subsahara-Afrikas weiter verbessert.
Nähere Informationen hierzu und zu weiteren flankierende Maßnahmen auf einen Blick:
Ansprechpartner
Deckungspraxis – UFK-Garantien
Für UFK-Garantien gibt es keine einschränkende Länderbeschlusslage. Der Bund entscheidet über die Absicherung von Rohstoffprojekten aber stets unter Berücksichtigung der aktuellen Ländersituation. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Alle Angaben ohne Gewähr
Länderliste:
Exporte absichern mit Hermesdeckungen: