ii) Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bzw. die bankübliche Sorgfalt als Maßstab
Der Begriff der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes“ ist im Streitfall anhand der Umstände des konkreten Falles auszulegen. Dabei sind im Exporthandel vorhandene Usancen zu berücksichtigen, die häufig nach Abnehmerländern sich unterscheiden. Da ein Verstoß gegen kaufmännische Sorgfaltspflichten eine Befreiung von der Entschädigungspflicht (z.B. gemäß § 16 Allgemeine Bedingungen [G]) zur Folge haben kann, muss der Bund geltend machen, dass der Exporteur in einem konkreten Fall kaufmännische Sorgfaltspflichten oder ihm nach den Allgemeinen Bedingungen obliegende Informations-, Melde- und Weisungsbefolgungspflichten verletzt hat.
Häufig versuchen Exporteure bei unklaren Situationen, die entweder ihren Schuldner oder das Schuldnerland betreffen, den Bund in allgemeiner Form um Weisungen zu bitten. In derartigen Fällen wird den Exporteuren meistens ebenfalls in allgemeiner Form ein Hinweis auf § 15 Ziff. 6 der Allgemeinen Bedingungen (G) erteilt, demzufolge der Exporteur verpflichtet ist, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns alle zur Vermeidung und Minderung eines Schadens notwendigen Maßnahmen auf eigene Kosten zu ergreifen.
Diese Regelung ist an sich selbstverständlich und auch sachgerecht, weil der Bund dem Exportgeschäft und dessen Abwicklung ferner steht als der Exporteur, der aus seiner Sachkenntnis und Detailkenntnis heraus die für ordentliches kaufmännisches Handeln nötigen Tatsachen kennt, über entsprechende Informationskanäle verfügt (Inkassobank, Vertreter etc.) und länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen kann.
Bei privaten ausländischen Schuldnern gehören im Regelfall zu den vom Exporteur zu ergreifenden Maßnahmen (außer Wechselprotesten) Mahnungen mit Fristsetzung und Androhung von Zwangsmaßnahmen, Einschaltung Dritter – ausländischer Vertreter, Anwalt, Inkassobüro, Auslandshandelskammer – sowie ein Vorgehen auf dem Rechtswege, und zwar sowohl gegen den Schuldner als auch gegen etwaige sonstige Mitverpflichtete. Die Allgemeinen Bedingungen umschreiben die Maßnahmen global als „alle zur Vermeidung eines Gewährleistungsfalles oder Minderung eines Ausfalles nach den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt erforderlichen und geeigneten Maßnahmen“.
Insgesamt gewährleistet der Begriff der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes“ jedenfalls sowohl für den Exporteur als auch für den Bund einen Beurteilungsspielraum, der den kaufmännischen Bedürfnissen eines Exportgeschäftes Rechnung trägt. Die bisweilen von den Exporteuren empfundene Unsicherheit, welches Verhalten kaufmännischer Sorgfalt entspricht, bereitet bei der Abwicklung von Entschädigungsfällen erfahrenen Exporteuren in der Praxis keine besonderen Schwierigkeiten.
Generell wird man davon auszugehen haben, dass durch eine Bundesdeckung jedenfalls nicht der Standard der üblichen kaufmännischen Sorgfalt gemindert wird etwa in dem Sinne, dass der Exporteur übliche schadensabwendende oder schadensmindernde Maßnahmen unterlässt, weil er sich durch eine Bundesdeckung gesichert weiß, seinen Schuldner und Geschäftspartner schonen will und/oder seine Selbstbeteiligung (die ja eigentlich sein Eigeninteresse erhalten soll) opfert, weil diese allein Aufwand und Kosten nicht lohnt. Der Exporteur muss sich für die gesamte Forderung verantwortlich fühlen.
Die Verpflichtung zu kaufmännischer Sorgfalt und gewissenhafter Geschäftsführung ist allumfassend und betrifft bereits die Auswahl des Kunden und die Geschäftsanbahnung. Sie gilt insbesondere auch für die Abfassung des Exportvertrages. Wenn ein Exporteur im internationalen Handel unübliche, seine Rechte beeinträchtigende Vertragsbestimmungen vereinbart, verletzt er auch Sorgfaltspflichten mit der Folge, dass der Bund für Verluste aus derartigen schlecht gemachten Verträgen nicht aufkommt (vgl. § 16 Abs. 7 der Allgemeinen Bedingungen [G]). Eine vertraglich nicht einwandfreie Forderung wird also nicht etwa durch eine Bundesdeckung verbessert. Aus einer Vertragsfassung folgende Risiken für die Rechtsverfolgung und Durchsetzbarkeit werden durch eine Bundesdeckung nicht auf einen „normalen Standard“ gebracht.
Insgesamt haben die im Entschädigungsverfahren praktizierten Grundsätze der Allgemeinen Bedingungen zum Ziel, den Bund als Versicherer bestimmter Exportrisiken nicht für solche Schadensfälle aufkommen zu lassen, die wegen der Nichtbeachtung kaufmännischer Sorgfaltspflichten verursacht oder wesentlich mitverursacht worden sind.
Vergleichbares gilt für die bankübliche Sorgfalt. Mit dem Maßstab der banküblichen Sorgfalt werden nicht ein eigener Maßstab und eigene Verhaltensrichtlinien durch den Bund aufgestellt. Er unterwirft sich vielmehr bewusst einer für die konkrete Situation von allen Banken geprägten und damit durchschnittlichen Sorgfalt, die sich an Veränderungen und neue Erkenntnisse anzupassen hat, ggf. also auch neu definiert wird. Soweit eine Bank belegen kann, dass ihr Verhalten auf dem üblichen Sorgfaltsniveau oder sogar darüber liegt, ist sie auf der „sicheren Seite“. Lediglich für den Bereich der Auszahlungsvoraussetzungen bei gebundenen Finanzkrediten hat der Bund Mindeststandards aufgestellt. Mit der Neufassung des § 15 Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen FKG per 01.01.2012 wurde die Obliegenheit der Banken normiert, sich vor Auszahlung des gedeckten Finanzkredits unter Wahrung banküblicher Sorgfalt davon zu überzeugen, dass der Exporteur ihr gegenüber die Erbringung der in der Gewährleistungserklärung genannten Lieferungen und Leistungen nachgewiesen hat. Um diese Prüfungspflicht der Banken zu konkretisieren und die Mindeststandards des Bundes zu verdeutlichen, wurden die „Praktische Informationen - Auszahlungsvoraussetzungen bei gebundenen Finanzkrediten – Mindeststandards“ veröffentlicht, die insofern die Allgemeinen Bedingungen FKG ergänzen.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines