6. Sonstige Deckungen

Die Entgeltsätze für Sonder- und Nebendeckungen sind wie die für die Fabrikationsrisikodeckungen abhängig von der Länderkategorie 1 – 7, aber unabhängig vom Käuferrisiko. Sie richten sich nicht nach der Risikolaufzeit, so dass die jeweiligen Prozentsätze mit den entsprechenden Deckungsbeträgen multipliziert werden können, um den Entgeltbetrag zu ermitteln.

Für Anzahlungsgarantien wird lediglich ein zusätzliches Entgelt erhoben, falls deren Gültigkeit über den Zeitraum der Fabrikationsrisikodeckung hinausgeht.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy