4. Käuferrisiken

OECD-weit sind einheitliche Käuferkategorien festgelegt, deren Anzahl sich je nach Länderkategorie unterscheidet und die sich grundsätzlich an externen Ratings orientieren. Der Konsensus beschreibt entsprechende Kriterien zur Bewertung der Käuferrisiken und der Zuordnung in einzelne Käuferkategorien. Die eigentliche Käuferrisikobewertung und -einstufung ist jedoch Sache der nationalen ECAs. 

Es gilt die folgende Matrix von Länder- und Käuferkategorien mit den jeweiligen Orientierungen an externen Ratings:

Country Risk Category

1

2

3

4

5

6

7

SOV+

 

SOV+

 

SOV+

 

SOV+

 

SOV+

 

SOV+

 

SOV+

 

SOV / CC0

 

SOV / CC0

 

SOV / CC0

 

SOV / CC0

 

SOV / CC0

 

SOV / CC0

 

SOV / CC0

 

CC1

AAA to AA-

CC1

A+ to A-

CC1

BBB+ to BBB-

CC1

BB+ to BB

CC1

BB-

CC1

B+

CC1

B

CC2

A+ to A-

CC2

BBB+ to BBB-

CC2

BB+ to BB

CC2

BB-

CC2

B+

CC2

B

CC2

B- or worse

CC3

BBB+ to BBB-

CC3

BB+ to BB

CC3

BB-

CC3

B+

CC3

B

CC3

B- or worse

 

CC4

BB+ to BB

CC4

BB-

CC4

B+

CC4

B

CC4

B- or worse

 

 

CC5

BB- or worse

CC5

B+ or worse

CC5

B or worse

CC5

B- or worse

   

Die Käuferkategorie SOV steht für den jeweiligen „Sovereign“, also das Finanzministerium oder die Zentralbank. Außerdem wird diese Kategorie für multilaterale und regionale Finanzinstitute verwendet, denen eine Länderkategorie zugeordnet wurde. Eine Besonderheit des deutschen Systems ist die Kategorie SOV-, welche für alle anderen staatlichen Käufer gilt.

Die Käuferkategorien CC0 – CC5 gelten für private Käufer, wobei ein privater Käufer der Kategorie CC0 für ein dem Sovereign gleichgestelltes Risiko steht. Die Kategorie SOV+ wird nur im Ausnahmefall vergeben, wenn ein privater Käufer ein besseres externes Rating einer anerkannten Ratingagentur (Fitch, Moody’s oder Standard & Poors) aufweist als das Land, in dem er seinen Sitz hat.

Die Zuordnung eines Käufers in eine dieser Kategorien bewirkt, dass bei der Festlegung der Gesamtprämie ein Zuschlag – der in Abhängigkeit von der jeweiligen Käuferkategorie variiert – auf das Länderrisiko, d.h. der Prämie für die Käuferkategorie SOV, berechnet wird. Ausgenommen sind die Käuferkategorien CC0, für die die gleichen Prämiensätze wie für die Kategorie SOV gelten, die Kategorie SOV+, für die ein Abschlag von 10% auf die Prämie der Kategorie SOV berechnet wird, sowie die nur im deutschen System angewendete Kategorie SOV-, für die ein Zuschlag von 10% auf die Prämie der Kategorie SOV berechnet wird.

Analog zum Verfahren hinsichtlich der Länderkategorie ist auch die Käuferkategorie während der Laufzeit einer Grundsatzzusage garantiert. Bei Verlängerung der Grundsatzzusage wird die Käuferkategorie überprüft; diese Überprüfung kann zu einem abweichenden Ergebnis, d. h. zu einer Anpassung der Käuferkategorie, führen. Da bei der Kategorisierung maßgeblich auf die Jahresabschlusszahlen abgestellt wird, ist somit gewährleistet, dass zumindest bei einer möglichen zweiten Verlängerung die Überprüfung auf Basis aktualisierter Kennzahlen gegenüber der Erstkategorisierung erfolgen kann.

In den meisten nationalen Systemen (so auch auf deutscher Seite) ist die Entgeltberechnungsformel bei der Veröffentlichung vereinfacht dargestellt, so dass die Komposition der Gesamtsätze aus Länderrisikoanteil und Käuferzuschlag  nicht mehr ersichtlich ist.

Im Berechnungsmodell TCMB für die Markttestländer können die Käuferkategorien CC1 – CC5 sowie externe Ratings der Käufer von anerkannten Ratingagenturen (Fitch, Moody’s und Standard & Poors) eingegeben werden.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy