ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)

Wie bei den anderen Exportkreditgarantien wird auch bei den Deckungen für gebundene Finanzkredite zwischen Garantien (privater Schuldner) und Bürgschaften (öffentlicher Schuldner) unterschieden. Dabei ist zu beachten, dass die Frage, ob die Deckung in Form einer Garantie oder Bürgschaft zu übernehmen ist, bei Liefergeschäft und Finanzkredit jeweils gesondert zu prüfen ist und für den Finanzkredit zu einem anderen Ergebnis führen kann als für das zu finanzierende Exportgeschäft, sofern unterschiedliche Garanten oder Vertragspartner (z. B. beim sog. „Bank-zu-Bank-Kredit“) eine solche Differenzierung erlauben.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy