e) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
Ausgangspunkt ist ein Antrag auf Übernahme einer revolvierenden Finanzkreditdeckung in Gestalt eines zur Verfügung gestellten Höchstbetrages. Zu verwenden ist ein besonderes Antragsformular. Die Übernahme wickelt sich in dem üblichen zweistufigen Verfahren ab: Der öffentlich-rechtlichen Deckungsübernahmeentscheidung (Verwaltungsakt) folgt der Abschluss des Gewährleistungsvertrages. Wie bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung findet der Gewährleistungsvertrag seinen Ausdruck im Deckungsdokument (Finanzkreditgarantie-Erklärung). Es weist unter Ziff. II. den eingeräumten Höchstbetrag aus und enthält ab Ziff. III. auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen FKG sämtliche spezifischen Regelungen der Deckungsform: Deckungsfähige Forderungen, Laufzeit, Meldung erfolgter Auszahlungen, Ausnutzung des Höchstbetrages, Deckung von Finanzierungskosten, Haftungsbeginn, Nichtauszahlungsklausel, Entgelt sowie einzelne Schlussbestimmungen. Eine Trennung zwischen Pauschalvertrag und Höchstbetrag gibt es hier angesichts der Eindimensionalität nicht. Vielmehr ist der Höchstbetrag die Deckung.
Rückzahlungs- und Zinsforderungen aus vorgenommen Auszahlungen aus dem mit dem ausländischen Schuldner vereinbarten Darlehen können nur dann gedeckt sein, wenn sie sich auf förderungswürdige/deckungsfähige Lieferungen des Exporteurs beziehen. Was deckungsfähige Lieferungen sind, ist in den Bedingungen des Deckungsdokument geregelt. Der Lieferung von Waren, die nicht der dokumentierten Warenspezifikation entsprechen, muss der Bund vorher zustimmen, wenn sie vom Deckungsschutz erfasst sein sollen.
Weiterhin müssen die Auszahlungen fristgerecht gemeldet worden sein. Die Meldung ist das Kernkriterium für die Ausnutzung des Höchstbetrages. Die Bedingungen des Deckungsdokuments sehen dafür eine Meldefrist bis zum 15. jedes Monats für die Auszahlungen des Vormonats vor. Die Meldung muss das Versand- und Auszahlungsdatum, den ausgezahlten Darlehensbetrag (aufgegliedert nach Kapital und Zinsen) sowie die Kreditlaufzeit enthalten (Ziff. V. FKE-BB). Für die Meldung ist ein besonderes Formular zu verwenden.
Für verspätet gemeldete Auszahlungen besteht kein Deckungsschutz. Er kann jedoch vom Bund hergestellt werden, wenn die Meldung vom Deckungsnehmer für den Bund erkennbar nachgeholt wird, der Deckungsnehmer zum Zeitpunkt der Nachmeldung keine Kenntnis vom Eintritt gefahrerhöhender Umstände hat und der Bund dieser Nachmeldung zustimmt. Die Zustimmung liegt dabei in der Erteilung einer Entgeltrechnung (Ziff. V. FKE-BB). Zu beachten ist, dass mit der Zustimmung nur die verspätete Meldung geheilt und nicht auch zugleich positiv das Gedecktsein der Auszahlungen festgestellt wird. Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass lediglich Deckungsschutz wieder besteht. Deckungsschutz meint insoweit nur, dass der „Absicherungsschirm“ wieder geöffnet ist und Deckung bei Erfüllung aller weiteren Deckungsvoraussetzungen nun auch wieder für die verspätet gemeldeten Auszahlungen eintreten kann.
Schließlich müssen die Auszahlungsbeträge in dem übernommenen Höchstbetrag Platz gefunden haben, entweder sogleich bei Meldung oder ggf. später nach durch Zahlung entstandenem Freiraum, soweit das Nachrücken nicht durch eine verfügte Sperre des Höchstbetrages vom Bund unterbunden worden ist. Die Belegung des Höchstbetrages erfolgt in der Reihenfolge der gemeldeten Auszahlungen, auch im Falle des Nachrückens. Nicht gemeldete Auszahlungen belasten den Höchstbetrag nicht. Maßgeblich für den Ausnutzungsumfang ist der Auszahlungsbetrag in EUR ohne anteilige Zinsen. Fremdwährungsforderungen sind zu dem am Tag der Auszahlung geltenden Entgeltkurs gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. 1 der Allgemeinen Bedingungen FKG umzurechnen. Ist an die Stelle des standardmäßig geltenden Entgeltkurses durch Abweichungsklausel ein anderer Kurs vereinbart, gilt dieser auch für die Höchstbetragsbelegung. Findet ein Auszahlungsbetrag nicht vollständig Platz im Höchstbetrag, ist (zunächst) nur der Teil in Höhe des noch bestehenden Freiraums gedeckt (Ziff. VI. FKE-BB); findet er dort gar keinen Platz, ist er einstweilen überhaupt nicht gedeckt, bis er ggf. nachrücken kann.
Gemeldete Zinsen sind bis zu einer Höhe von 8 % p.a. pauschal mitgedeckt, allerdings nur insoweit, als der Auszahlungsbetrag, auf den die Zinsen entfallen, Platz im Höchstbetrag gefunden hat. Ist dieser nur teilweise in den Höchstbetrag eingerückt, sind auch die Zinsen nur entsprechend anteilig gedeckt.
Der Deckungsmechanismus der revolvierenden Finanzkreditdeckung ist damit zusammengefasst wie folgt zu beschreiben:
Gedeckt sind Rückzahlungsforderungen (sowie die sich darauf beziehenden Zinsforderungen),
- wenn die zugrundeliegende Auszahlungen sich auf Lieferungen/Leistungen des Exporteurs beziehen, die zeitlich in den Lauf der nicht gesperrten Deckung (= Höchstbetrag) fallen und deckungsfähig sind, d. h., keine bedingungsgemäß festgelegten Negativmerkmale erfüllen,
- wenn weiterhin die genehmigten Zahlungsbedingungen eingehalten werden,
- die Auszahlungen formgerecht vorgenommen und fristgerecht gemeldet worden sind
- und die gemeldeten Forderungsbeträge sogleich oder später im Wege des nicht durch Deckungseingriff unterbundenen Nachrückens im Höchstbetrag Platz gefunden haben.
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass eine bestehende Deckung nachträglich wieder entfallen kann, wenn der Bund die Deckung unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 lit. b der Allgemeinen Bedingungen FKG kündigt, weil das Entgelt überfällig ist.
-
Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
-
b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
-
8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
-
II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
-
2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
-
3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
-
b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
-
1. Vorbemerkung
-
II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
-
3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
-
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
-
b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
-
d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
-
2. Spezielle Einzeldeckungsformen
-
a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
-
c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
-
a) Bauleistungsdeckung
-
3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
-
b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
-
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
-
e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
-
f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
-
4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
-
V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
-
VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
-
VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
-
5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
-
iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
-
Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
-
II. Entschädigungsverfahren
-
1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
-
1. Allgemeines