a) Motiv und Grundprinzipien der Deckung
Die seit 2008 in das Deckungsangebot des Bundes aufgenommene revolvierende Finanzkreditdeckung schließt eine Lücke: Eine Finanzkreditdeckung für Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen gab es bis dahin erstens nur als Einzeldeckung und zweitens nur zu den Konditionen einer Lieferantenkreditdeckung, also nur mit einer Selbstbeteiligung von 15 % für die wirtschaftlichen Risiken und mit den üblichen längeren Karenz- und Schadensbearbeitungsfristen. Die geringe Inanspruchnahme wegen der aufwendigen Einzeldeckungsbearbeitung sowie der ungünstigen Konditionen traf damit den vom Bund durchaus gewollten Ausnahmecharakter dieser Deckungsmöglichkeit. Erste Wahl für den Exporteur sollten die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen sein. Insoweit verbot sich eine parallele Deckung zugunsten von Kurzfristgeschäfte finanzierenden Banken mit den besseren Konditionen der (mittel-/langfristigen) Finanzkreditdeckung von selbst. Die Exporteure blieben damit in puncto Liquiditätsbeschaffung für den Kurzfristbereich auf die Möglichkeit der Forfaitierung ihrer über eine Lieferantenkreditdeckung abgesicherten Forderungen beschränkt und müssen insoweit sowohl wegen der Selbstbeteiligung von 15 % für die wirtschaftlichen Risiken als auch wegen der vermindert belastbar geltenden Lieferantenkreditdeckung (Rechtsbeständigkeit der Forderung im Hinblick auf Einwendungen aus dem Exportgeschäft, Obliegenheitserfüllung durch den Exporteur) einen hohen Kaufpreisabschlag in Kauf nehmen . Zusätzlich hat in vielen Fällen bereits die bloße Tatsache, dass ein Unternehmen Forderungen verkauft, negativen Einfluss auf das Bonitätsrating.
Zum Einführungszeitpunkt der revolvierenden Finanzkreditdeckung hatten sich die Koordinaten im Kurzfristbereich wegen des Vordringens der vom Bund nicht mehr absicherbaren marktfähigen Risiken grundlegend verschoben. Der Bund war nicht mehr in der Lage, die Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristbereich selbst zu steuern und die Exporteure auf von ihm präferierte Deckungen zu lenken. In einem schmaler gewordenen Absicherungsbereich lautete nunmehr die Devise, im verbleibenden Angebotssektor die Produkte ausreichend attraktiv und flexibel zu gestalten, um dem exportfördernden Ziel der Exportkreditgarantien weiterhin gerecht zu werden. Eine Antwort auf diese verändernden Rahmenbedingungen war die revolvierende Finanzkreditdeckung als Sammeldeckung im Kurzfristbereich mit den günstigeren Konditionen der (mittel-/langfristigen) Finanzkreditdeckung. Lediglich beim Entgelt ist die APG noch günstiger.
Das Grundprinzip der Deckung ist bereits von der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung her bekannt und überträgt sich hier schlicht nur auf die finanzierende Bank: Sie bekommt auf Antrag einen Höchstbetrag (Limit) zur Verfügung gestellt, unter dem Ansprüche auf Rückzahlung und Verzinsung ausgezahlter Darlehensvaluta zur Finanzierung der Exportgeschäfte eines deutschen Exporteurs mit einem ausländischen Schuldner abgesichert sind, sofern die Lieferungen in die Laufzeit des Höchstbetrages fallen, die Auszahlungen gemeldet werden und vom Betrag her in den Höchstbetrag passen. Zahlungen des Schuldners auf gedeckte Forderungen geben den Höchstbetrag zur erneuten Ausnutzung in entsprechender Höhe wieder frei (Revolvingprinzip).
Das Zustandekommen der Deckung basiert auf folgendem zeitlichen Schema:
- Festsetzung eines Höchstbetrages,
- Versand durch den Exporteur,
- Auszahlung der Bank an den Exporteur,
- fristgerechte Meldung der Auszahlung durch die Bank und
- Platz im Höchstbetrag für die gemeldeten Auszahlungsbeträge, wobei Zinsen auf die Auszahlungsbeträge bis 8 % p. a. automatisch (ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag) eingeschlossen sind.
Im Gegensatz zur Finanzkreditdeckung als Einzeldeckung, die primär die Absicherung der Finanzierung eines einzelnen (mittel-/langfristigen) Exportgeschäfts im Auge hat, sowie im Gegensatz zur Rahmenkreditdeckung, die sich als Finanzierungsabsicherung für eine Vielzahl von mittel-/langfristigen Bestellergeschäften eines einzelnen ausländischen Schuldners mit unterschiedlichen deutschen Exporteuren begreift, zielt die revolvierende Finanzkreditdeckung auf die Finanzierungsabsicherung einer Vielzahl kurzfristiger Exportgeschäfte eines deutschen Exporteurs mit einem bestimmten ausländischen Schuldner. Die revolvierende Finanzkreditdeckung ist damit wie die revolvierende Lieferantenkreditdeckung eindimensional, als sie nur eine, wenn auch ständige Geschäftsbeziehung betrifft, ist dabei jedoch mit den Konditionen der normalen Finanzkreditdeckung, also namentlich mit einem nur 5 %igen Selbstbehalt ausgestattet. Dadurch, dass nunmehr eine finanzierende Bank unmittelbar in den Genuss einer kurzfristigen Sammeldeckung kommen kann, ergeben sich für den Exporteur die üblichen Liquiditätsvorteile der Finanzierung: Für ihn stellen sich die Geschäfte als Barzahlungsgeschäfte dar. Er erhält im Prinzip bei Lieferung sein Geld aus dem Finanzkredit, und zwar – abgesehen vielleicht von einer Risikoprämie für die Selbstbeteiligung – ohne Abschlag. Risiken mit der Deckung geht die Bank nicht ein; namentlich die Erfüllung der Obliegenheiten hat sie selbst in der Hand.
Entgeltmäßige Vorteile gehen mit der revolvierenden Finanzkreditdeckung nicht einher. Risiko und Entgelt stehen in demselben Äquivalenzverhältnis wie bei einer Einzeldeckung. Dementsprechend bedarf es keiner Anbietungspflicht, um einen ausgewogenen Risikomix herzustellen.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines