iv) Zusammenfassung: Gedecktsein von Forderungen

Wie sonst auch bei den Sammeldeckungen ist auch bei der Rahmenkreditdeckung die Feststellung, ob eine Forderung (hier Kreditrückzahlungsforderung und Zinsforderung) gedeckt ist, ein relativ komplexer Vorgang. 

In der Zusammenfassung lässt sich das Gedecktsein einer Forderung unter einer Rahmenkreditdeckung auf folgende „Formel“ bringen:  

Eine Forderung auf Rückzahlung des Kreditkapitals bzw. auf Zahlung der Zinsen ist gedeckt,

  • wenn sie aus einem Kreditvertrag mit nach Maßgabe des Grundlagenvertrages deckungsfähigen oder – bei Abweichung – im Einzelfall vom Bund gebilligten Kreditkonditionen resultiert, der sich wiederum auf ein Exportgeschäft bezieht, das die im Grundlagenvertrag niedergelegten Konditionen einhält bzw. keine dort festgelegten Negativmerkmale erfüllt,
  • wenn ggf. der Bund bei bestimmten Waren zugestimmt hat,
  • der Kreditvertragsabschluss in den Lauf je eines (für Kapital bzw. Zinsen) bestehenden, nicht gesperrten Höchstbetrages fällt,
  • der Kreditvertragsabschluss rechtzeitig gemeldet worden ist,
  • die jeweilige Forderung im für sie bestimmten Höchstbetrag Platz gefunden hat
  • und nicht durch Deckungseingriff vor Versand – sofern das Exportgeschäft parallel durch eine Exportkreditgarantie abgesichert ist – bzw. vor Auszahlung wieder von der Deckung ausgenommen wurde.
Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy