iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
Sinn und Zweck der zuvor erläuterten Verpflichtungserklärung des Exporteurs ist es, Letzteren von Anfang an und ggf. über die Enthaftung seiner Lieferantenkreditdeckung hinaus in die Vertragsbeziehungen des Bundes mit der das Exportgeschäft finanzierenden Bank einzubinden und ihn im Ergebnis nicht anders als unter einer isolierten Lieferantenkreditdeckung zu stellen. Sanktioniert sind die insoweit auferlegten Pflichten primär durch die Freistellung des Bundes von einer etwaigen Entschädigungsverpflichtung gegenüber der Bank, was im Ergebnis auf einen auf eine Geldleistung gerichteten Regressanspruch gegen den Exporteur hinausläuft. Da der Bund die Bonitätsrisiken aus dieser Freistellungs- bzw. Regressverpflichtung trägt, kommt es stets dann zu Problemen hinsichtlich der Übernahme der Finanzkreditdeckung, wenn zwischen der Bonität des Exporteurs und der gedeckten Darlehensforderung ein auffälliges Missverhältnis besteht und die Freistellungsverpflichtung damit nicht hinreichend wirtschaftlich werthaltig ist.
In Fällen, in denen der Exporteur nicht zugleich Hersteller der zu exportierenden Waren ist, kann eine Lösung dieses Problems darin bestehen, zusätzlich den Hersteller bei entsprechender Bonität über eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzubinden.
Die Hersteller-Verpflichtungserklärung leitet sich von der Verpflichtungserklärung des Exporteurs ab, beschränkt jedoch die Verpflichtungen in einer Weise, dass sie typischerweise für Hersteller, die nicht Partei des Exportvertrages sind, erfüllbar bleiben. Dafür werden zunächst die vom Hersteller zu erbringenden wesentlichen Lieferungen/Leistungen als Bezugspunkt und Rahmen für einzelne der nachfolgend aufgelisteten Verpflichtungen spezifiziert. Die Verpflichtungen insgesamt lassen sich – wie bei der Exporteur-Verpflichtungserklärung – nach primären Informations-, Melde-, und Auskunftspflichten, die sekundär durch eine Freistellungsverpflichtung im Falle der Verletzung sanktioniert sind, sowie nach primären Freistellungsverpflichtungen unterscheiden. Auf folgende Unterschiede zur Exporteur-Verpflichtungserklärung ist hinzuweisen: Die Informationspflichten unter Ziff. 1a (hier sowohl gegenüber dem Exporteur als auch ggf. gegenüber der Bank) und Ziff. 1c (gegenüber dem Bund) sind auf den Anteil des Herstellers am Exportgeschäft begrenzt. Eine entsprechende Eingrenzung erfolgt bei der Freistellungsverpflichtung gemäß Ziff. 5 im Falle seitens des Schuldners verweigerter Erfüllung des Darlehensvertrages wegen mangelhafter Lieferungen/Leistungen. Zusätzlich wird dabei durch die Formulierung der Tatsache Rechnung getragen, dass der Hersteller regelmäßig gegenüber dem ausländischen Schuldner selbst unmittelbar gar nicht zur Gewährleistung verpflichtet ist, sondern nur gegenüber dem Exporteur. Die Verpflichtungen in der Progress Payments-Situation sind insofern angepasst, als der Hersteller die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Exporteur unterbrechen oder einstellen darf, wenn sich der Exporteur dem Hersteller gegenüber in Zahlungsverzug befindet (Ziff. 6). Die Höhe einer etwaigen Freistellungsverpflichtung ist auf die Höhe des Zahlungsanspruchs gegen den Exporteur aus dem Unterlieferantenvertrag, in der Progress Payments-Situation auf die vom Exporteur oder direkt von der Bank erhaltenen Zahlungen beschränkt (Ziff. 7). In der Ziff. 9 wird eine gesamtschuldnerische Haftung mit dem Exporteur festgeschrieben, wenn parallel der Exporteur nach dessen Verpflichtungserklärung und der Hersteller nach der Hersteller-Verpflichtungserklärung zur Freistellung des Bundes verpflichtet sind. Auf die Ziff. 9 der Exporteur-Verpflichtungserklärung wird in der Hersteller-Verpflichtungserklärung verzichtet, da der Hersteller als Nicht-Partei des Exportvertrages nicht im Fokus der korruptionsspezifischen Fragen in der Anlage „Korruptionsprävention“ steht.
Die Verletzung von Informations-, Melde- und Auskunftspflichten setzt voraus, dass entsprechende Tatsachenkenntnis vorhanden ist. Der Hersteller ist also nicht verpflichtet, sich Kenntnisse, die er nicht ohnehin hat oder aufgrund seines Anteils haben muss, aktiv zu verschaffen. Insbesondere für die Meldepflicht wegen gefahrerhöhender Umstände reicht fahrlässige Unkenntnis nicht aus. Der Hersteller muss während der Auszahlungsphase weder aktiv über die Vermögenslage des ausländischen Schuldners Erkundigungen einholen, noch nach konkreten Anhaltspunkten für insoweit bestehende gefahrerhöhende Umstände Ausschau halten. Die Freistellungsverpflichtung wegen Herbeiführung des Exportvertragsabschlusses durch strafbare Handlung kann sich nur dann realisieren, wenn der Hersteller diese Tatsache kennt oder kennen müsste. Dass hier fahrlässige Unkenntnis ausreicht, stellt an den Hersteller zwar höhere Anforderungen. Allerdings sind die Anforderungen zum einen immer aus dem Blickwinkel des konkreten Anteils am Gesamtgeschäft und einem darauf verengten Maßstab kaufmännischer Sorgfalt zu sehen und zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der Hersteller selbst gerade nicht Partei des Exportvertrages ist. Eine Freistellungsverpflichtung wegen mangelhafter Lieferungen/Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Hersteller nach dem Unterliefervertrag sowohl dem Grunde nach als auch zeitlich noch zur Gewährleistung gegenüber dem Exporteur verpflichtet ist. Soweit in der Progress Payments-Situation für eine Freistellung nach Ziff. 6 b vorausgesetzt wird, dass der Bund dem Grunde nach nicht zur Entschädigung verpflichtet ist, betrifft dies den Hersteller nur dann, wenn der Grund für die nicht bestehende Verpflichtung des Bundes (auch) dem Hersteller zurechenbar ist.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines