dd) Währungsoptionen
(aa) Nachträgliche Umstellung in Fremdwährung (einmalig ausübbar)
Eine spätere Umstellung von EUR-Darlehen auf eine Fremdwährung, sei es aufgrund einer von vornherein vereinbarten Option, sei es aufgrund einer späteren Vereinbarung, ist möglich. Da die Währungsumstellung je nach Kursentwicklung für den Bund mit der Gefahr eines Ansteigens seines Obligos verbunden ist, sind dafür gewisse Regeln einzuhalten. Zwar läuft der Bund eine solche Gefahr auch schon dann, wenn er von Anfang an eine Fremdwährungsforderung unter Aufhebung der Kursbegrenzung in Deckung nimmt (und der EUR-Kurs gegenüber der Fremdwährung fällt). Insoweit ist jedoch der Fremdwährungsbetrag in seiner Höhe bereits fixiert und Veränderungen durch die Kursentwicklung Fremdwährung/EUR spielen sich nur auf der Basis dieses fixierten Betrages ab. Es trifft, wenn man so will, eine Konstante (Fremdwährungsbetrag) mit einer Variablen (Kurs) zusammen. Im Falle späterer Währungsumstellung ist hingegen der schließlich zu deckende Fremdwährungsbetrag noch nicht fixiert, sondern selbst noch von der Kursentwicklung abhängig. Hier hat es der Bund (auf der Basis eines nur fixierten EUR-Betrages) mit zwei Variablen zu tun. Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Regeln zu sehen. Was dabei zunächst eine (vorherige) Umstellungsoption angeht, bezieht der Bund eine solche unter folgenden Voraussetzungen in die Deckung ein:
- Die Antragstellung auf Fremdwährungsoption muss grundsätzlich zusammen mit dem Antrag auf Finanzkreditdeckung erfolgen. Wird eine Umstellungsoption erst später zwischen Bank und Darlehensnehmer vereinbart, ist eine Antragstellung bei bereits übernommenen Finanzkreditdeckungen und auch nach Auszahlung des Finanzkredites möglich; Voraussetzung ist in diesen Fällen, dass die Antragstellung unverzüglich nach Vereinbarung zwischen Bank und Darlehensnehmer erfolgt.
- Der Antrag auf Fremdwährungsoption kann kombiniert werden mit dem Antrag auf Wegfall der Kursbegrenzung. Dieser Antrag ist nicht für bereits fällige Raten oder Raten, deren Fälligkeit unmittelbar bevorsteht, möglich. Bestehende Wahlmöglichkeiten zur Bestimmung des Entschädigungskurses sind mit dem Antrag auszuüben.
- Die Ausübung der Option auf Währungsumstellung ist grundsätzlich nur bis zur Fälligkeit der ersten Rate für alle Raten und dieselbe Fremdwährung zulässig, kann aber darüber hinaus für spätere Raten oder für einzelne Raten bei deren Fälligkeit zugelassen werden, soweit dies im Einzelfall begründet und unter Berücksichtigung des deckungstechnischen Aufwandes praktikabel erscheint.
- Wenn der Antrag auf Umstellungsoption mit dem Antrag auf Wegfall der Kursbegrenzung verbunden wird, wird der 10 %ige Entgeltaufschlag je nach Zeitpunkt entweder von vornherein bei Übernahme der Deckung oder später bei der entsprechenden Deckungsänderung erhoben und berücksichtigt alle umgestellten Raten. Wenn die Option nicht ausgeübt wird, erfolgt nach Abwicklung des Geschäftes eine Entgelterstattung ohne Abzug einer Verwaltungskostenpauschale.
Diese Regelungen finden sinngemäß Anwendung, wenn im Nachhinein ohne vorherige Umstellungsoption und darin eingeschlossener Zustimmung zu deren Inanspruchnahme die Vertragswährung aufgrund einer ad hoc-Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und finanzierender Bank geändert werden soll. Eine solche Änderung bedarf der Zustimmung des Bundes. Sie wird grundsätzlich nur in Bezug auf noch nicht fällig gewordene Raten erteilt.
(bb) Nachträgliche Umstellung von Fremdwährung auf EUR (einmalig ausübbar)
In gleicher Weise wie die Umstellung in Fremdwährung ist auch die Umstellung von Fremdwährung in EUR späterhin mit Zustimmung des Bundes möglich. Insoweit kann sowohl von vornherein eine entsprechende Umstellungsoption in die Deckung einbezogen werden – in diesem Fall wird die Zustimmung zur Umstellung vorweggenommen – als auch eine Umstellung davon unabhängig aufgrund später ad hoc getroffener Absprache zwischen Darlehensnehmer und Bank erfolgen. Zur Verhinderung eines spekulativen Hintergrundes kommt es für die Einbeziehung einer Umstellungsoption in die Deckung darauf an, dass deren Inanspruchnahme vom Eintritt bestimmter, objektiv nachprüfbarer Umstände abhängt. In Fällen der Kursbegrenzung kann die Umstellung maximal nur zum Entgeltkurs erfolgen, bei entgeltpflichtigem Fortfall der Kursbegrenzung zum aktuellen Tageskurs im Umstellungszeitpunkt. Unterschreitet späterhin der umgerechnete EUR-Darlehensbetrag den ursprünglich nach Maßgabe des Entgeltkurses für die Entgeltberechnung zugrunde gelegten EUR-Betrag, erfolgt eine Neuberechnung des Entgelts ab Umstellung mit entsprechender Erstattung. Bei Fortfall der Kursbegrenzung kann es je nach Kursverhältnis zwischen Fremdwährung und EUR im Umstellungszeitpunkt zu einer Erstattung oder zu einer Nacherhebung von Entgelt kommen. Eine Verwaltungskostenpauschale wird in keinem der möglichen Erstattungsfälle abgezogen.
(cc) Dokumentenklausel bei einmalig ausübbarer Fremdwährungsoption
Eine Fremdwährungsoption wird mit folgender Besonderer Bedingung in der Finanzkreditgewährleistungs-Erklärung dokumentiert:
- Umstellung der Vertragswährung
Die Ausübung der Fremdwährungsoption ist nur bis zur Fälligkeit der ersten Rate unter dem Kreditvertrag zugelassen. Die Umstellung muss zu einem überprüfbaren börsennotierten Tageskurs zum Umstellungszeitpunkt erfolgen.
Die Ausübung der Option, der vorgesehene Zeitpunkt der Umstellung sowie der anwendbare Umstellungskurs sind frühestmöglich, in jedem Fall noch vor Fälligkeit der ersten Rate unter dem Kreditvertrag, mitzuteilen.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines