iv) Zinsen und Finanzierungsnebenkosten
Hinsichtlich der in die Finanzkreditdeckung einzubeziehenden Zinsen, deren Berechnungsmethodik und der insoweit einschlägigen Bestimmung des OECD-Konsensus bestehen bei gebundenen Finanzkrediten keine Unterschiede gegenüber Lieferantenkrediten. Die Deckung der Zinsen erstreckt sich auf die vertraglich vereinbarten und in die Deckung einbezogenen Zinsen bis zur vertraglichen Fälligkeit der jeweiligen Kreditraten. Danach anfallende Verzugszinsen sind von der Deckung nicht erfasst.
Die Allgemeinen Bedingungen FKG erstrecken die Deckung nach § 2 Abs. 2 neben den Kreditzinsen auch auf Finanzierungsnebenkosten. Darunter können unterschiedliche Kostenpositionen fallen, sowohl unmittelbar von der Bank in Rechnung gestellte als auch von dieser verauslagte Kosten. Im Unterschied zu den Kreditzinsen, die das Entgelt für Ausleihung des gesamten Kreditbetrages darstellen und insoweit erst ab Auszahlung des Darlehens anfallen, sind Finanzierungsnebenkosten solche Kosten, die vom Darlehensschuldner im Zusammenhang mit der Kreditbereitstellung nach dem Darlehensvertrag zu tragen sind und zumeist gleichermaßen aus dem Darlehen durch entsprechende Anhebung des Darlehensbetrages bezahlt werden, ohne dass sie – wie der überwiegende Teil des Kredits – der unmittelbaren Erfüllung der Forderung des Exporteurs aus dem Exportvertrag dienen.
Als Position der Finanzierungsnebenkosten wird üblicherweise das für die Finanzkreditdeckung von den Bank an den Bund zu zahlende Entgelt dem Darlehensschuldner in Rechnung gestellt, woraus sich die Frage ergibt, ob dieser vertragliche (Erstattungs-)Anspruch in die Finanzkreditdeckung als deren Gegenstand einbezogen werden kann. Dies ist möglich. Eine Einbeziehung kann bis zu 100 % erfolgen.
Die Tatsache, dass der ausländische Darlehensschuldner letztlich das Deckungsentgelt als separate Kostenposition zu tragen hat, kann vertraglich von diesem mit einem gegenläufigen Erstattungsanspruch gegen den Darlehensgeber für den Fall verbunden werden, dass dieses Entgelt sich später reduziert, also namentlich dann, wenn der Bund seinerseits gegenüber dem Deckungsnehmer in Rechnung gestelltes Entgelt storniert oder gezahltes Entgelt erstattet. Es versteht sich von selbst, dass der Bund im Entschädigungsfall aus Entgelterstattungen für den Darlehensschuldner erwachsende Ansprüche gegen die finanzierende Bank (oder auch gegen den Exporteur) bei der Schadensabrechnung berücksichtigt.
Seit Januar 2007 gehört zu den deckungsfähigen Forderungen auch ein Anspruch auf Erstattung sog. breakage costs. Dabei handelt es sich der Sache nach um einen Schadensersatzanspruch der darlehensgebenden Bank, wenn diese im Verzugsfall bzw. im vertraglich definierten „Event of Default“ die gesamte noch offene Kreditforderung zur Schadensabwendung sofort fälligstellt. Wird die Kreditforderung dann (vorzeitig) getilgt, ist die Bank gezwungen, ihre Refinanzierung aufzubrechen. Daraus entsteht bei ihr ein Vorfälligkeitsschaden, den sie dem Darlehensnehmer zusätzlich in Rechnung stellt.
Nun kommt es zwar oft in Fällen der sofortigen Fälligstellung wegen Verzugs nicht mehr zur kompletten Tilgung der ausstehenden Kreditforderung. Unter Hermesdeckung kann jedoch in diesem Fall die Entschädigung vom Bund entsprechend abgezinst in einer Summe geleistet werden, wodurch der eben beschriebene Zinsschaden bei der Bank eintritt. Der Bund behält sich diese Möglichkeit ausdrücklich in § 5 Abs. 1 Satz 2, letzter Halbsatz der Allgemeinen Bedingungen FKG vor. Er kann in Fällen der sofortigen Fälligstellung nach § 5 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen FKG alternativ (Wahlschuldvereinbarung, § 262 BGB) die Entschädigung nach den ursprünglichen Fälligkeiten oder eben in einer Summe leisten. Da die Bank im Vorhinein nicht weiß, welcher Alternative der Bund im Einzelfall folgt, kann sie sich darauf nicht angemessen einstellen. Zudem ist im Sinne einer Gleichwertigkeit der Alternative zu berücksichtigen, dass der Bund bei Entschädigung gemäß ursprünglicher Fälligkeiten nach seiner Praxis zugunsten der Banken auch die vertraglichen Kreditzinsen entschädigt, obgleich diese angesichts der sofortigen Fälligstellung nicht mehr anfallen. Diese Hintergründe und Zusammenhänge haben den Bund bewogen, die breakage costs mitzudecken, wenn er – weil es im Rahmen seiner Refinanzierungssituation günstiger ist – von seinem Recht auf sofortige Entschädigung Gebrauch macht. Es kommt damit faktisch zu einem Austausch von Schadenspositionen, die in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen: An die Stelle der gegenüber der Bank fiktiv zu berücksichtigenden vertraglichen Kreditzinsen bis zu den ursprünglichen Fälligkeiten tritt der durch die sofortige Fälligstellung tatsächlich eintretende Vorfälligkeitszinsschaden.
Zum Vorfälligkeitszinsschaden, der von der Bank als Entschädigungsposition geltend gemacht werden kann, gehören nur solche Vermögensnachteile, die auf der Refinanzierungsseite zu Dritten entstehen. Kostenpositionen im unmittelbaren Darlehensverhältnis – z. B. ein entgangener Gewinn im Hinblick auf den dort vereinbarten Zins – bleiben außer Betracht. Wie sich die Bank für das konkrete Darlehen refinanziert, ist ihr überlassen. Entscheidend ist, dass sie den sich daraus ergebenden Zinsschaden nur insoweit entschädigt erhalten kann, als sie gegenüber dem Darlehensnehmer einen darauf gerichteten (nicht erfüllten) Erstattungsanspruch hat.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines