iii) Die deckungsfähige Forderung
Gegenstand der Deckung ist die im Kreditvertrag zwischen Kreditinstitut und ausländischem Schuldner vereinbarte und in der Garantieerklärung bezeichnete Geldforderung auf Rückzahlung des an den deutschen Exporteur ausgezahlten Kreditbetrages. Rückzahlungsansprüche, die durch Auszahlungen bereits vor Stellung des Deckungsantrages entstanden sind, können grundsätzlich nicht in die Finanzkreditdeckung einbezogen werden, auch wenn die Deckung als solche trotz der verspäteten Antragstellung ausnahmsweise noch übernommen werden sollte. Anders verhält es sich bei Auszahlungen, die nach Stellung des Deckungsantrages, aber noch vor endgültiger Entscheidung über diesen Antrag erfolgt sind. Solche Auszahlungen werden mangels Deckung zwar zunächst auf eigenes Risiko der Bank vorgenommen, können jedoch in die Deckung einrücken, wenn die beantragte Finanzkreditdeckung übernommen wird und die Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Als Darlehenswährung kommen sowohl EUR als auch eine Fremdwährung in Betracht, wobei hinsichtlich der Vereinbarung von Fremdwährungskrediten in erster Linie der US-Dollar eine signifikante Bedeutung in der Praxis erreicht. Einer Währungskongruenz zwischen Kredit- und Exportvertrag bedarf es nicht, beide Währungen können also auseinanderfallen (z. B. EUR für den Exportvertrag, USD für den Kreditvertrag). In derartigen Fällen muss allerdings sichergestellt sein, dass der Darlehensbetrag unter Berücksichtigung möglicher Kursänderungen ausreicht, um den kreditierten Teil der Exportforderung zu erfüllen. Ggf. ist der Kreditvertrag zunächst währungskongruent darzustellen und erst mit sukzessiver Auszahlung in die Fremdwährung zu „drehen“.
Der im Kreditvertrag vereinbarte Darlehensbetrag darf grundsätzlich nicht höher sein als der vom Bund genehmigte Kreditteil des Exportgeschäftes, ggf. unter Einschluss von Mehrpreisforderungen durch Anwendung von Preisgleitklausel. Genehmigungsfähig sind im Regelfall 85 % des Auftragswertes. Eine Abweichung hiervon kann sich bei der Kapitalisierung sog. „Bauzeitzinsen“ ergeben. Wird ein Geschäft über einen Lieferantenkredit finanziert, setzt die Verzinsungspflicht in der Regel erst mit voller Vertragserfüllung, d. h. im Anlagengeschäft mit Betriebsbereitschaft ein. Der Exporteur muss die ihm hieraus erwachsende Vorfinanzierungslast kalkulatorisch berücksichtigen und soweit möglich durch Erhöhung des Kaufpreises ausgleichen. Wird jedoch für das Geschäft ein gebundener Finanzkredit eingesetzt, der vor Betriebsbereitschaft an den Exporteur ausgezahlt wird, erspart der Exporteur die erwähnten Vorfinanzierungskosten zumindest teilweise, sodass von ihm eine entsprechende Korrektur des Kaufpreises erwartet wird. Damit sinkt auch der zu finanzierende Teil des Exportgeschäftes und damit der Finanzkredit betragsmäßig entsprechend. Wenn nunmehr der ausländische Schuldner eine Kapitalisierung der Zinsen bis Betriebsbereitschaft erwartet, weil er durch den Einsatz eines gebundenen Finanzkredits liquiditätsmäßig nicht schlechter gestellt werden will als bei einem Lieferantenkredit, würde sich der Darlehensbetrag infolge der Kapitalisierung – Gleichheit des Refinanzierungszinssatzes des Exporteurs und des Zinssatzes für den Finanzkredit unterstellt – wieder um den Betrag erhöhen, um den der Exporteur zuvor den Kaufpreis reduziert hat. Unter diesen Gesichtspunkten ist gegen eine Kapitalisierung der Bauzeitzinsen und deren Einschluss in die gedeckte Darlehensforderung grundsätzlich nichts einzuwenden. Dem steht auch der OECD-Konsensus nicht entgegen, der gemäß Art. 14 lit. a nur eine Zinskapitalisierung während der Kreditlaufzeit verbietet.
Eine andere Frage ist, bis zu welcher Höhe man die Kapitalisierung im Rahmen eines Finanzkredits zulassen will. Der OECD-Konsensus, der nur die Perspektive des Lieferantenkredits regelt, sagt dazu nichts. Unter dem Aspekt der Gleichstellung mit einem Lieferantenkredit wäre es an sich auch beim Finanzkredit nur gerechtfertigt, die Kapitalisierung der Bauzeitzinsen äußerstenfalls zu 85 % zu ermöglichen und die restlichen 15 % als Barzahlung zu verlangen. Denn beim kalkulatorischen Einschluss dieser Zinsen in den Auftragswert beim Lieferantenkredit wären darauf nach dem OECD-Konsensus ebenfalls An- und Zwischenzahlungen von mindestens 15 % zu zahlen. So war lange Zeit die deutsche Haltung zu dieser in der internationalen Diskussion nicht ganz unumstrittenen Frage. Nachdem freilich beim Finanzkredit zwischenzeitlich die meisten anderen staatlichen Exportkreditversicherer eine Kapitalisierung der Bauzeitzinsen zu 100 % und entsprechender Zahlung aus dem Kredit zulassen, ist der Bund seit März 2005 auf diese damit international üblich gewordene Praxis eingeschwenkt. Dies vermeidet zum einen Nachteile deutscher Exporteure, wenn konkurrierende ausländische Exporteure von ihren staatlichen Exportkreditversicherern bei einem Angebot mit 100 % Zinskapitalisierung unterstützt werden, zum anderen vereinfacht die Bedingungskongruenz die Kooperation mit anderen Kreditversicherern bei Multi-Sourcing-Projekten und in Rückversicherungsfällen.
Die Großzügigkeit des Bundes zur Kapitalisierung von Bauzeitzinsen könnte zu Überlegungen Veranlassung geben, zur Reduzierung des An- und Zwischenzahlungsbetrages bestimmte Zins- bzw. Kostenpositionen als Bauzeitzinsen auszugeben, die es der Sache nach nicht sind. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Bauzeitzinsen nur solche Zinsen sind, die vom ausländischen Schuldner als Nehmer des Finanzkredites nach dem Darlehensvertrag für die (zeitlich begrenzte) Kapitalzurverfügungstellung geschuldet werden, und zwar hier in Gestalt von Auszahlungen bis zum Beginn der eigentlichen Kreditlaufzeit.
In jedem Falle unzulässig ist eine Zinskapitalisierung über den Beginn der Kreditlaufzeit hinaus. Nicht deckungsfähig sind ferner Provisionsansprüche, Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafen, Reuegeld oder sonstige Nebenforderungen, und zwar unabhängig davon, ob sie vertraglich ausdrücklich vereinbart sind oder sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergeben. Als Schadensersatzforderung ausgenommen ist lediglich der Anspruch auf sog. breakage costs als Zinsschaden im Falle sofortiger Kreditfälligstellung.
-
Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
-
b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
-
8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
-
II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
-
2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
-
3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
-
b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
-
1. Vorbemerkung
-
II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
-
3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
-
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
-
b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
-
d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
-
2. Spezielle Einzeldeckungsformen
-
a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
-
c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
-
a) Bauleistungsdeckung
-
3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
-
b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
-
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
-
e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
-
f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
-
4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
-
V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
-
VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
-
VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
-
5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
-
iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
-
Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
-
II. Entschädigungsverfahren
-
1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
-
1. Allgemeines