ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
Beim Leasing tritt an die Stelle eines Kaufvertrags über das Wirtschaftsgut ein Mietvertrag, bei dem je nach Ausgestaltung die Elemente des finanzierten Mietkaufs oder der zeitlich begrenzten Gebrauchsüberlassung überwiegen. Entsprechend dem jeweiligen Vertragstyp wird zwischen sog. Financial Leases (auch Finanzierungsleasing) und Operating Leases (auch Operational oder Operate Leases) unterschieden. Bei Operating Leases steht die Gebrauchsüberlassung über einen kürzeren Zeitraum im Vordergrund, daher überwiegen im Exportbereich längerfristige Financial Leases. Diese stellen aufgrund der dadurch erzielbaren bilanziellen Effekte eine attraktive Alternative zum direkten Kauf des Gegenstands (ggf. gekoppelt mit einem Bankkredit) dar. Während der erworbene Gegenstand beim Kauf nämlich direkt beim Käufer zu bilanzieren ist, ermöglicht Finanzierungsleasing in den meisten Fällen die Bilanzierung beim Leasinggeber.
aa) Financial Leases
(aa) Vollamortisationsleasing (full pay-out lease)
Beim Vollamortisationsleasing steht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund. Während der vertraglichen Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung des Vertrages nicht zulässig ist, werden die Gesamtkosten des Leasinggebers (Selbstkosten des Leasinggutes einschließlich Finanzierungs- und Verwaltungskosten sowie seines Gewinns) durch die Zahlung der vertraglich vereinbarten Leasingraten vollständig abgedeckt. Am Ende der Leasingzeit steht in der Regel die Übernahme des Leasingguts durch den Leasingnehmer gegen Zahlung eines häufig nur noch symbolischen Restwertes (Kaufoption). Dies bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Anderenfalls ist das Leasingobjekt am Ende der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückzugeben.
(bb) Teilamortisationsleasing (non-full pay-out lease)
Beim Teilamortisationsleasing ist der Finanzierungscharakter weniger deutlich. Hier werden durch die während der Grundmietzeit zu leistenden Leasingraten die Gesamtkosten des Leasinggebers (Anschaffungswert, Finanzierungs-, Verwaltungskosten) nur zum Teil abgedeckt. Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Vertrag zur Sicherstellung der aus Sicht des Leasinggebers erforderlichen vollen Amortisation entweder verlängert, gekündigt, auf einen Dritten übertragen oder mit dem Kauf des Leasinggegenstandes durch den Leasingnehmer oder einen Dritten beendet. Teilamortisationsleasing bietet sich vor allem dann an, wenn sich der Leasingnehmer die Flexibilität erhalten will, nach Ablauf der Grundmietzeit ggf. auf ein technisch moderneres Produkt umzusteigen oder wenn er den Investitionsaufwand für die Anschaffung des Leasinggegenstandes auf einen späteren Zeitpunkt verschieben will.
In der Praxis haben vor allem drei Modelle beim Teilamortisationsleasing Relevanz:
- Teilamortisationsmodell mit Andienungsrecht des Leasinggebers
- Teilamortisationsmodell mit Minder-/Mehrerlösbeteiligung des Leasingnehmers
- Teilamortisationsmodell mit Kündigungsrecht des Leasingnehmer
Teilamortisationsmodell mit Andienungsrecht des Leasinggebers ist dabei das am häufigsten vorkommende Modell der Teilamortisation. Es zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasinggeber am Ende der Vertragslaufzeit ein einseitiges Gestaltungsrecht hat. Dient er die Leasingsache durch entsprechende Erklärung dem Leasingnehmer an, kommt hierdurch ohne weiteres Zutun des Leasingnehmers ein voll wirksamer Kaufvertrag über die Leasingsache zu dem bereits bei Abschluss des Leasingvertrages vereinbarten Restwert (Kaufpreis) zustande
Die Modelle des Teilamortisationsleasings mit Minder-/Mehrerlösbeteiligung bzw. mit Kündigungsrecht des Leasingnehmers sind dagegen deutlich weniger gebräuchlich. Beim Teilamortisationsleasing mit Minder-/Mehrerlösbeteiligung des Leasingnehmers wird die Leasingsache nach Ende der Grundmietzeit durch Verkauf verwertet und der Leasingnehmer an einem Minder-/Mehrerlös aus der Verwertung des Leasingobjekts beteiligt. Liegt der Veräußerungserlös unter dem durch die Leasingraten noch nicht amortisierten Restwert, ist der Leasingnehmer zur Zahlung des Differenzbetrages verpflichtet. Im umgekehrten Fall wird der Mehrerlös zu 75 % an ihn abgeführt.
Beim Teilamortisationsleasing mit Kündigungsrecht des Leasingnehmers wird der Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann – nach Ablauf einer festen Grundmietzeit – durch den Leasingnehmer gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung muss der Leasingnehmer eine Abschlusszahlung an den Leasinggeber in Höhe der durch die Leasingraten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers leisten, der Leasinggeber muss das Leasinggut veräußern. Auf die Abschlusszahlung werden 90 % des vom Leasinggeber erzielten Veräußerungserlöses angerechnet. Die Höhe der Abschlusszahlung ergibt sich dann aus den Gesamtkosten des Leasinggebers abzüglich der gezahlten Leasingraten und des anzurechnenden Teils des Veräußerungserlöses. Ein eventueller Überschuss verbleibt beim Leasinggeber.
bb) Operating Leases
Bei Operating Leases handelt es sich um einen Mietvertrag, und zwar im Unterschied zum Financial Lease um einen mit relativ kurzfristiger beiderseitiger Kündigungsmöglichkeit. Die Leasingrate stellt die Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung dar und schließt vielfach die Kosten für Service und Unterhalt mit ein (Service- oder Maintenance-Lease). Am Ende der Leasingzeit steht üblicherweise die Rücknahme des Leasinggegenstandes durch den Leasinggeber, der insoweit das Investitionsrisiko trägt. In der Praxis sind die Grenzen zwischen Operate Leases und Teilamortisationsleasing fließend, sodass die erwähnten Kriterien nur Anhaltspunkte, nicht aber abschließende Definitionen bieten.
cc) Übersicht
Die verschiedenen Leasingformen macht die nachfolgende Übersicht deutlich:

dd) Weitere Unterscheidungskriterien bei Leasingstrukturen
Nach der Art des Leasinggutes ist zwischen dem Immobilienleasing, z. B. für Gebäude und komplette mit dem Betriebsgrundstück fest verbundene Industrieanlagen, sowie dem Mobilienleasing für bewegliche Wirtschaftsgüter, wie Maschinen, Fahrzeuge oder Flugzeuge, zu unterscheiden.
Schließlich kann eine Unterteilung auch danach vorgenommen werden, ob der Hersteller selbst als Leasinggeber in Erscheinung tritt (direktes Leasing oder Herstellerleasing) oder ob insoweit eine spezielle, vom Hersteller rechtlich unabhängige Leasinggesellschaft tätig wird (indirektes Leasing). Während sich beim direkten Leasing die vertraglichen Beziehungen auf den einen Leasingvertrag zwischen dem Hersteller als Leasinggeber und dem Leasingnehmer beschränken, sind beim indirekten Leasing hinsichtlich des Leasinggegenstandes einerseits das Beschaffungsgeschäft Hersteller/Leasinggeber (Kauf- bzw. Werklieferungsvertrag) und andererseits das Leasinggeschäft Leasinggeber/Leasingnehmer zu unterscheiden. Dies führt zu dem sog. Leasingdreieck.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines