vi) Ersatzteillager
Für den Geräteeinsatz im Ausland werden häufig in mehr oder minder großem Umfang Ersatzteile benötigt. Der Bund kann auf Antrag eines Bauunternehmers für diese Ersatzteile einen entsprechenden Deckungsschutz übernehmen wie für Montage- und Baugeräte. D. h., gedeckt ist das Risiko, dass Ersatzteile während der Versendung oder während des Einsatzes infolge politischer Umstände durch ausländische staatliche Stellen beschlagnahmt oder auf andere Weise der Verfügungsgewalt des Deckungsnehmers entzogen oder vernichtet oder beschädigt werden oder verloren gehen und der Ausfall nicht innerhalb von sechs Monaten ersetzt oder der Ersatz des Schadens nicht durch gesetzliche Bestimmungen gewährleistet ist. Gegenstand der Deckung ist der Sachwert der Ersatzteile.
Die Deckung wird nur in pauschalierter Form ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Wert der in das Bestimmungsland verbrachten Ersatzteile übernommen: gedeckt werden bis zu 20 % des im Garantie/Bürgschaftsdokument gedeckten Gerätewertes. Die konkrete Höhe des Pauschsatzes liegt im Ermessen des den Antrag stellenden Bauunternehmers.
Die Deckung erstreckt sich auf den Sachwert aller auf die Baustelle verbrachten und lagernden Ersatzteile in ihrem ggf. wechselhaften Bestand, also unter Berücksichtigung aller Zu- und Abgänge. Sie sind insoweit unabhängig davon gedeckt, ob sie mit ihren Wert in dem jeweils konkret übernommenen Höchstbetrag Platz finden. Für die Begründung des Deckungsschutzes ist weder eine Meldung an den Bund erforderlich, noch kommt es auf die Reihenfolge der Verbringung an. Entscheidend ist der aktuelle Bestand im Schadensfall, der – ohne Berücksichtigung der Selbstbeteiligung – bis zur Höhe des übernommen Höchstbetrages entschädigt werden kann (Entschädigungshöchstbetrag). Die Ersatzteillagerdeckung ist eine reine Bestandsdeckung, gehört also zur Gruppe jener Deckungen, die die höchste Form an Pauschalierung aufweist, die der Bund bei seinen Deckungen kennt.
Im Schadensfall muss der Deckungsnehmer nachweisen, dass er Ersatzteile an die Baustelle versandt hat, deren Wert mindestens der Höhe des gedeckten Höchstbetrages entspricht. Kann er nur einen geringeren Wert nachweisen, ist nur dieser Gegenstand der Entschädigung. Liegt der Wert höher, ist die Entschädigung auf den übernommenen Höchstbetrag begrenzt. Da das deckungsfähige Maximum vom Bund vorgegeben ist, bleibt – anders als bei der Gerätedeckung – ein Unterdeckungseinwand außer Betracht. In allen Fällen wird vom insgesamt zu entschädigenden Sachwert der Ersatzteile eine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.
Die Ersatzteillager-Deckung kann nur zusammen mit der Montage- und Baugeräte-Deckung übernommen werden.
Das Entgelt für die Ersatzteillager-Deckung ist niedriger als das Entgelt für die Gerätedeckung. Es beträgt in Abhängigkeit vom Land, in das die Ersatzteile verbracht werden,
Länderkategorie | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Prozent des Gerätewerts | ||||||
0,18 | 0,30 | 0,42 | 0,54 | 0,78 | 1,02 | 1,26 |
Das Entgelt wird ohne Rücksicht auf die Zahlungsbedingungen erhoben, d. h. sowohl wenn die Bauleistungsforderung fortlaufend nach Situationen zu bezahlen ist als auch bei Kreditierung der Bauleistungsforderung. Die Selbstbeteiligung beträgt 5 % vom Ausfall.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b. Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c. Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d. Die politischen Gewährleistungsfälle
- e. Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckung – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- g) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- h) Kosten der Baustelleneinrichtung
- i) Kosten der Baustellenbevorratung
- 2. Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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3. Leasingdeckung
- a) Vorbemerkungen
- b) Formen des Leasings im Allgemeinen
- c) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- d) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- e) Konditionen der Leasingdeckung
- f) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- g) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- h) Besonderheiten bei der Antragstellung
- i) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- j) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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III. Sammeldeckungsformen
- 1. Vorbemerkungen
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2. Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- a) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- b) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- c) Anbietungspflicht
- d) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- e) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- f) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- g) Haftungsbeginn und Haftungsende
- h) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- i) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- j) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- k) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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B4 - Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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I. Standard-Einzeldeckung
- 1. Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund d...
- 2. Das zu finanzierende Exportgeschäft
- 3. Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- 4. Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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5. Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- a) Dauer der Haftung
- b) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- c) Gedeckte Risiken
- d) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- e) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- f) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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6. Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- a) Vorbemerkungen
- b) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- c) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- d) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- II. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- III. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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IV. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- 1. Idee und Grundprinzipien der Deckung
- 2. Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- 3. Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- 4. Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- 5. Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- 6. „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- 7. Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- 8. Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- V. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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I. Standard-Einzeldeckung
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B5 - Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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B6 - Vertragsgarantiedeckung
- I. Überblick
- II. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- III. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- IV. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- V. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- VI. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- VII. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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B7 - Kombinierte Deckungen
- I. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- II. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- III. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- IV. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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V. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- a) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- b) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- c) Erfassung von Finanzierungskosten
- d) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- e) Haftung/Deckungseingriff
- f) Entgelt
- 2. Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- 3. Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- 4. Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- VI. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- VII. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- VIII. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D - Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines