cc) Ermittlung des Wertes der Montage- oder Baugeräte, Abschreibung
(aa) Maßgeblichkeit für die Deckungsübernahme und im Schadensfall
Die korrekte Ermittlung der Gerätewerte ist für die Gerätedeckung von zentraler Bedeutung: Im Rahmen der Deckungsübernahme ist vom Antragsteller der voraussichtliche Gesamtgerätewert, der während der gesamten Bauzeit unter Berücksichtigung von etwaigen Geräteabgängen und Gerätezugängen zu keinem Zeitpunkt überschritten wird, zu schätzen und in den Deckungsantrag aufzunehmen. Er setzt sich aus den Einzelgerätewerten zusammen, hinsichtlich deren Ermittlung die nachfolgend dargestellten Regelungen gelten. Der Gesamtgerätewert ist ggf. zugleich Entgeltbemessungsgrundlage. Spätere Anhebungen des zu deckenden Gesamtgerätewertes sind zwar möglich, unterliegen allerdings als formelle Deckungsübernahme den üblichen Voraussetzungen, also insbesondere der risikomäßigen Vertretbarkeit. Insoweit wird eine beantragte Anhebung im Falle einer bereits eingetretenen Gefahrerhöhung abgelehnt werden. Spätere Reduzierungen des Gesamtgerätewertes kommen von vornherein nicht in Betracht, da sie unter Entgeltgesichtspunkten ohne Bedeutung wären. Denn entweder ist die Gerätedeckung selbst nicht entgeltpflichtig, oder das Entgelt ist mit erstmaliger Inanspruchnahme ohnehin verfallen.
Im Schadensfall markiert der im Deckungsdokument bezifferte Gesamtgerätewert als Höchstbetrag – ohne Berücksichtigung der Selbstbeteiligung – den maximalen Entschädigungsbetrag. Dieser Wert begrenzt die Entschädigung freilich nur nach oben und sagt noch nichts über die tatsächliche Höhe der Entschädigung, selbst wenn für alle Baugeräte der Schadensfall zu konstatieren wäre. Insoweit ist vielmehr Folgendes zu berücksichtigen: Während bei der Schadensfeststellung zwischenzeitlich eingetretene Wertminderungen bei den Geräten nach – aus Vereinfachungsgründen – vorgegebener Abschreibungsmethode in Abzug gebracht werden, da es nur gilt, den tatsächlichen (Sach-)Schaden auszugleichen, richtet sich die Ausnutzung des gedeckten Höchstbetrages nach dem Gerätewert im Zeitpunkt der Deckungsübernahme. Das bedeutet, dass der Gesamtwert aller sich im Schadenszeitpunkt auf der Baustelle befindlichen Baugeräte nach Maßgabe ihrer Zugangswerte ermittelt und dem übernommenen Entschädigungshöchstbetrag gegenübergestellt wird. Wird der Höchstbetrag vom ermittelten Gesamtwert nicht überschritten, werden alle geschädigten Geräte zu ihrem unter Berücksichtigung der Abschreibung zu ermittelnden Restwert und vorbehaltlich der Selbstbeteiligung vollständig entschädigt (ggf. der gesamte Bestand). Überschreitet der ermittelte Gesamtwert den Höchstbetrag, wird der Restwert eines jeden geschädigten Gerätes nur anteilig im Verhältnis des übernommenen Höchstbetrages zum Gesamtwert entschädigt (Unterdeckungseinwand). Entschädigte Baugeräte verbrauchen den Entschädigungshöchstbetrag in Höhe ihres jeweiligen vollen Zugangswertes bzw. bei Höchstbetragsüberschreitung in Höhe ihres nach Maßgabe der Entschädigungsquote reduzierten Zugangswertes.
(bb) Wertermittlung für Geräte, für die der Bund noch keine Deckung übernommen hat
Bei Montage- und Baugeräten, für die der Bund noch keine Deckungen übernommen hatte, richtet sich die Wertermittlung danach, ob es sich um neue oder gebrauchte Geräte handelt.
Bei neuen Geräten wird der Anschaffungspreis vom Bund gedeckt.
Bei gebrauchten Geräten wird der Zeitwert vom Bund gedeckt. Der Zeitwert wird nach Wahl des Deckungsnehmers zum Zeitpunkt des Versandes entweder
- von einem vereidigten Sachverständen im Handelskammerbezirk des Bauunternehmers
- oder von einem sonst vom Bund anerkannten Sachverständigen geschätzt
- oder nach der jeweils bei Versand gültigen Baugeräteliste (BGL) ermittelt.
Höchstens wird bei gebrauchten Geräten jedoch der Anschaffungspreis zugrunde gelegt.
Sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Geräten kommen zu dem Gerätewert, der nach den obigen Regeln festgestellt worden ist, die Kosten für Fremdleistungen (z. B. cif-Kosten), die beim Transport vom Versandort zur Baustelle anfallen, hinzu.
(cc) Wertermittlung für Geräte, für die der Bund bereits eine Deckung übernommen hat
Sollen Montage- oder Baugeräte, für die bereits eine Gerätedeckung bestand und die auf einer anderen ausländischen Baustelle neu eingesetzt werden, auch erneut in Deckung genommen werden, wird ihr Zeitwert für die Festsetzung des gedeckten Betrages nach Wahl des Exporteurs wie folgt ermittelt:
- Entweder wird als neuer Ausgangswert der nach Abschreibung verbliebene Restwert aus der vorhergehenden Deckung zuzüglich der vor dem neuen Einsatz aufgewandten Kosten für Überholung der Geräte angesetzt,
- oder es kann eine neue Bewertung anhand der Baugeräteliste (BGL) erfolgen,
- oder es kann eine neue Bewertung durch Sachverständigengutachten erfolgen.
(dd) Abschreibung
Der festgestellte Gerätewert wird ab Haftungsbeginn mit monatlich 1,5 % abgeschrieben. Die Abschreibung wird sowohl bei Geräten, für die der Bund noch keine Deckung übernommen hatte, als auch bei Geräten, die der Bund bereits früher gedeckt hatte, vorgenommen.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines