h) Selbstbeteiligung
Der Exporteur trägt im Schadensfall einen prozentualen Anteil der gedeckten Forderung selbst. Sofern nicht im Einzelfall bei der Deckungsübernahme abweichend festgelegt, kommen die Regelselbstbeteiligungssätze der Allgemeinen Bedingungen (G) zur Anwendung: Danach gilt bei Eintritt eines politischen Risikos eine Selbstbeteiligung von 5 % und bei Eintritt eines wirtschaftlichen Risikos einschließlich des Nichtzahlungsfalls eine Selbstbeteiligung von 15 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AB (G)). Die Deckungsquote, also der Satz, zu dem eine uneinbringliche Forderung entschädigt werden kann, beträgt somit bei Realisierung politischer Risiken 95 % und bei Realisierung wirtschaftlicher Risiken bzw. des Nichtzahlungsfalles 85 %.
Parallel dazu ist der Bund seit März 2009 bereit, die Selbstbeteiligung bei Lieferantenkreditdeckungen für die wirtschaftlichen Risiken einschließlich der Nichtzahlungsfälle – immer bezogen auf ein zur Indeckungnahme angetragenes einzelnes Geschäft – auf Antrag und gegen Entgeltzuschlag auf einheitlich 5 % abzusenken Ob diese Absenkung im Einzelfall zugestanden wird, hängt zum einen von den Erfahrungen des Exporteurs im Auslandsgeschäft sowie mit den Exportgarantien und zum anderen von seiner belegbaren Leistungsfähigkeit im Schadens- und Regressmanagement ab. Der Entgeltaufschlag beträgt 10 %.
Mit der Selbstbeteiligung soll das Interesse des Deckungsnehmers an einem schadensfreien Verlauf wach gehalten werden. Der Deckungsnehmer soll zwar einerseits abgesichert, andererseits aber wirtschaftlich davon betroffen sein, wenn sich die Forderung ganz oder teilweise nicht realisieren lässt. So soll erreicht werden, dass der Deckungsnehmer seine Kunden sorgfältig auswählt, abgeschlossene Geschäfte umsichtig und unter Vermeidung unnötiger Risiken abwickelt und sich bei Risikoerhöhung bzw. einem drohenden Schadensfall um die Durchsetzung seiner Forderung bemüht. Der Umstand, dass der Deckungsnehmer auf den Eintritt politischer Risiken sehr viel weniger Einfluss nehmen kann als auf die Realisierung wirtschaftlicher Risiken, erklärt die Diskrepanz zwischen den beiden Selbstbeteiligungssätzen.
Andere Formen der Selbstbeteiligung oder eines Selbstbehaltes als die erwähnten Selbstbeteiligungsquoten kennt der Bund nicht.
Mit diesem Ziel der Selbstbeteiligung wäre es nicht vereinbar, wenn der Deckungsnehmer die Selbstbeteiligung bei einem Dritten absichern und sich so aus dem damit verbundenen Risiko endgültig verabschieden würde. Deshalb besteht nach den Allgemeinen Bedingungen ein generelles Verbot der anderweitigen Absicherung des Risikos aus der Selbstbeteiligung (§ 6 Abs. 2 AB (G)). Dies betrifft – unabhängig von der konkreten Form – jede (vollständige oder teilweise) Verlagerung dieses Risikos auf einen Dritten, soweit er nicht als Lieferant unmittelbar mit dem in Rede stehenden Exportgeschäft zu tun und die einwandfreie Lieferung zu verantworten hat. An beteiligte Unterlieferanten darf das Risiko deshalb weitergegeben werden. Ebenso liegt keine Weitergabe an einen Dritten vor, wenn der Deckungsnehmer ein Konzerntochterunternehmen ist und das Risiko auf seine Konzernmutter überträgt.
Wird das Verbot der anderweitigen Absicherung verletzt, kann dies zur Befreiung des Bundes von seiner Entschädigungspflicht führen (§ 16 Abs. 5 i.V.m. § 16 Abs. 1 - 4 AB (G)).
-
Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
-
b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
-
8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
-
II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
-
2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
-
3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
-
b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
-
1. Vorbemerkung
-
II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
-
3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
-
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
-
b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
-
d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
-
2. Spezielle Einzeldeckungsformen
-
a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
-
c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
-
a) Bauleistungsdeckung
-
3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
-
b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
-
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
-
e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
-
f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
-
4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
-
V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
-
VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
-
VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
-
5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
-
iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
-
Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
-
II. Entschädigungsverfahren
-
1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
-
1. Allgemeines