bb) Einbeziehung von Auslandsware in die Deckung
(aa) Allgemeiner Grundsatz: Im Wesentlichen deutsche Ware
Nach den Richtlinien (Ziffer 1.6. Abs. 1) „sollen“ die Lieferungen und Leistungen „im Wesentlichen ihren Ursprung im Inland haben“. Deutsche Ware wird also nur im Wesentlichen und auch nur für den Regelfall verlangt (Sollvorschrift). In der Praxis wird dies so ausgelegt, dass regelmäßig nicht mehr als 49 % des Vertragswerts auf ausländische Lieferungen und Leistungen entfallen dürfen. Während bei kurzfristigen Geschäften schon seit jeher Auslandsware in sehr hohem Umfang in die Deckung einbezogen werden kann, hat der IMA in den vergangenen Jahren seine Beschlusspraxis in Bezug auf das mittel-/langfristige Exportgeschäft stetig weiterentwickelt, um eine Einbeziehung von Auslandsware auch hier in größerem Umfang zu ermöglichen.
(bb) Die aktuelle IMA-Praxis zur Auslandsware; insbesondere für das mittel-/langfristige Exportgeschäft (Anwendungsbereich des OECD-Konsensus)
Seit Oktober 2016 folgt die IMA-Praxis der sogenannten 49 PLUS-Regelung: Bei Einzeldeckungen wird zwischen Exportgeschäften unterschieden, die einen Auslandsanteil von bis zu 49 Prozent enthalten, und solchen mit überwiegendem Auslandsanteil (über 49 Prozent). Exportgeschäfte mit einem Auslandsanteil von bis zu 49 Prozent können ab sofort ohne nähere Begründung abgesichert werden. Exportgeschäfte mit einem überwiegend ausländischen Zulieferanteil können nunmehr im Einzelfall (Ausnahmefall) ebenfalls gedeckt werden. Maßgeblich kommt es hierbei darauf an, ob mit dem in Deutschland verbleibenden Teil der Warenproduktion eine hohe Förderwirkung, insbesondere unter Arbeitsplatzaspekten, erreicht wird. Argumente können beispielsweise sein:
- Die Schlüsseltechnologie für das Projekt stammt aus Deutschland.
- Die Gesamtprojektsteuerung erfolgt aus Deutschland.
- Bestimmte für das Projekt erforderliche Komponenten werden nur im Ausland hergestellt.
- Der ausländische Besteller hat bestimmte ausländische Zulieferer vorgegeben.
- In Deutschland bestehen gegenwärtig keine Kapazitäten, um Lieferzeitvorgaben einhalten zu können.
Sobald das Projekt sich hinreichend konkretisiert hat, kann eine unverbindliche und kostenlose Voranfrage zur Einbeziehung der ausländischen Zulieferungen von über 49% in die Bundesdeckung gestellt werden. Die hierfür erforderliche Projektskizze sollte, soweit möglich, in knapper Form (ca. 2-5 Seiten) Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
- Projektbeschreibung
- Voraussichtliche Lieferstruktur
- Begründung für ausländischen Lieferanteil, Bedeutung des Projekts für den Exporteur und den deutschen Standort.
In jedem Fall der Einbeziehung von Auslandsware ist der Hochrisikovorbehalt zu berücksichtigen, der im Einzelfall zu einem gänzlichen Ausschluss von Auslandsware bzw. Auslandsleistungen führen kann (siehe unten unter dd)).
Die Auslandswarenregelungen des Bundes beziehen sich auf Lieferungen aus Drittländern ebenso wie auf Lieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten). Bei den örtlichen Kosten ist zu berücksichtigen, dass diese im Anwendungsbereich des OECD-Konsensus nur zu einem nicht steigerungsfähigen Satz von maximal 23 % bezogen auf den Gesamtauftragswert (entspricht maximal 30 % des Exportauftragswerts) mit gedeckt werden können.
Im Überblick stellt sich das aktuelle Modell wie folgt dar:

(cc) Die Einbeziehungsregeln für das kurzfristige Exportgeschäft
Gemäß Ziff. 1.6 Abs. 3 der Richtlinien können „Güter, die typischerweise im Transit gehandelt werden (Transitware)“, im Rahmen der dafür im internationalen Handelsverkehr üblichen Konditionen in den Deckungsschutz einbezogen werden. Bei einem Transitgeschäft kauft ein deutscher Exporteur im Ausland Ware, die er an einen Abnehmer in einem anderen ausländischen Staat weiterveräußert. Insoweit erlauben die Richtlinien bei Transitware die Indeckungnahme von 100 % Auslandsware. Hieraus ergibt sich eine Privilegierung der kurzfristigen Geschäfte bei der Auslandsware.
Für kurzfristige Geschäfte gelten nach aktueller IMA-Beschlusspraxis folgende Regelungen der Einbeziehung von Auslandsware in die Deckung:
- APG und APG-light
Unabhängig von der Warenart sind ausländische Zulieferungen – im Rahmen eines förderungswürdigen Geschäftsmodells – im Umfang von bis zu 100% des jeweiligen Höchstbetrages zulässig.
- Kurzfristige Einzeldeckungen
Nach der ab Oktober 2016 geltenden Regelung wird bei Einzeldeckungen im Kurzfristbereich – ebenso wie bei Geschäften mit mittel-/langfristigen Kreditlaufzeiten – generell eine Begründung verlangt und auf Einzelfallbasis entschieden, wenn Auslandsware in einem höheren Umfang als 49% des Gesamtauftragswertes in die Deckung einbezogen werden soll.
- Revolvierende Einzeldeckungen (Lieferantenkreditdeckungen und Finanzkreditdeckungen)
Bei revolvierenden Lieferanten- und Finanzkreditdeckungen im Nicht-Investitionsgüterbereich sind bei Produktionsunternehmen ausländische Zulieferungen in Höhe von 100%, bei Händlern in Höhe von 80% zulässig. Bei Investitionsgütern findet die 49PLUS Regelung Anwendung.
(dd) Hochrisikovorbehalt
Alle Regelungen zur Einbeziehung von Auslandsware in die Deckung, ob nun unmittelbar in den Richtlinien stehend oder auf Grundsatzbeschlüsse des IMA zurückgehend, stehen unter einem Hochrisikovorbehalt. (Ziff. 1.6 Abs. 2 der Richtlinien). Dies bedeutet, dass der Bund bei Ausfuhrgeschäften mit besonders hohen Risiken generell die Deckung auf Waren inländischen Ursprungs beschränken kann. Ein besonders hohes wirtschaftliches Risiko ist anzunehmen, wenn die Selbstbeteiligung für die entsprechenden Gewährleistungsfälle auf mehr als 20 % angehoben werden muss. Ein besonders hohes politisches Risiko ist regelmäßig in den Ländersonderbestimmungen ausgewiesen.
(ee) Nichtanrechnung bei Rückversicherung
Generell gilt, dass ausländische Lieferungen/Leistungen nicht auf die vom IMA grundsätzlich akzeptierten Prozentsätze angerechnet werden, wenn es für diese eine Rückversicherung eines ausländischen staatlichen Exportkreditversicherers gibt. Das bedeutet, dass eine Einbeziehung in die Deckung bei Rückversicherung unabhängig von der Größenordnung grundsätzlich immer möglich ist. Die Einbeziehungsregeln werden nur dann relevant, wenn der Bund für die Auslandsware mangels Rückgriffsmöglichkeiten abschließend das Zahlungsrisiko trägt.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines