ii) Kreditzinsen und Finanzierungsnebenkosten
Im Liefervertrag vereinbarte und in die Gesamtforderung eingerechnete Kreditzinsen und Finanzierungsnebenkosten sind in die Lieferantenkreditdeckung einbezogen (vgl. § 2 Abs. 3 AB (G)). Im Rahmen der Lieferantenkreditdeckungen des Bundes wird grundsätzlich auf die Höhe der Preise und Zinsen kein Einfluss genommen. Da bundesgedeckte Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als zwei Jahren aber dem OECD-Konsensus als international verbindlicher Leitlinie für Finanzierungskonditionen unterliegen, werden im Antragsverfahren Angaben auch zu Einzelheiten der Kreditzinsen verlangt und Entscheidungen nach bestimmten Richtlinien getroffen. Grundsätzlich wird eine degressive Zinsberechnung und -zahlung gefordert, d. h., dass die Zinsen spätestens halbjährlich (entsprechend dem Grundsatz, dass äußerst Halbjahresraten zulässig sind) nachträglich auf den jeweils ausstehenden Kreditbetrag berechnet und bezahlt werden müssen. Andere, für den Schuldner günstigere Zinsberechnungs- bzw. Zinserhebungsmethoden werden im Bereich über zwei Jahre Kredit nicht gedeckt; dies gilt auch für eine Zusammenfassung von Tilgungen und Zinsen in Form von Annuitäten (Ausnahme Leasingfinanzierungen). Zinskapitalisierungen während der Kreditlaufzeit werden nicht akzeptiert.
Gedeckt wird der im Außenverhältnis zum ausländischen Schuldner vereinbarte Zins, d. h. der tatsächliche Zahlungsanspruch gegen den ausländischen Besteller. Eventuelle höhere interne Finanzierungskosten des Exporteurs können nicht Gegenstand einer Deckung sein.
Zinsansprüche müssen (wie die gedeckte Hauptforderung) rechtsbeständig sein, um entschädigt werden zu können. Schränkt das anwendbare Recht den rechtlichen Bestand von Zinsvereinbarungen ein (z. B. Zinsverbote islamischer Rechtsordnungen), kann dies die Entschädigungsfähigkeit vertraglich vereinbarter Zinsen beeinträchtigen. Entscheidungen sind insoweit nur unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles möglich, weil meist schwierige international-rechtliche Begutachtungen erforderlich sind, ob und inwieweit das Recht des Schuldnerlandes Entstehen und Durchsetzbarkeit eines Zinsanspruches berührt.
Der Exporteur hat bei Antragstellung das gesamte Zinsvolumen für die vorgesehene Laufzeit des Kredits aufzugeben. Dieses Volumen wird bei der Festsetzung von Höchsthaftungsbeträgen für die übernommene Deckung berücksichtigt. Für die Entgeltberechnung hat dieses Zinsvolumen nach dem aktuellen Prämiensystem keine Bedeutung mehr.
Ist eine Finanzierung oder Refinanzierung zu festen Zinssätzen nicht möglich, können auch variable Zinsen vereinbart und in Deckung genommen werden. In diesen Fällen ist die Höhe der geschuldeten Kreditzinsen von der Entwicklung bestimmter Eckdaten der Refinanzierung abhängig, z. B. vom Euribor (Euro Interbank Offered Rate) oder von der Interbanken-Rate in London (Libor).
Um bei Vereinbarung variabler Zinsen nicht fortlaufende Anpassungen der Deckung an geänderte Finanzierungskosten vornehmen zu müssen, können von Anfang an künftige Erhöhungen von Finanzierungskosten aus der Anwendung der Vereinbarung gleitender Zinsen in einer vom Antragsteller geschätzten Höhe in die Deckung einbezogen werden. Es gelten folgende Regeln:
- Die vom Antragsteller geschätzte Forderung von Kreditzinsen (Finanzierungskosten) sowie Prozentsatz und Art der Zinsgleitung werden in der Deckung besonders ausgewiesen.
- Deckungsschutz besteht nur, wenn und soweit der Anspruch gegen den Schuldner tatsächlich gegeben ist.
Zur Regelung des Deckungsschutzes, insbesondere bei Unterdeckung, wird folgende Klausel in die Deckungsurkunde aufgenommen:
„Die Deckung der geschätzten Finanzierungskosten verbraucht sich entsprechend den bis zur jeweiligen vertraglichen Fälligkeit tatsächlich entstandenen und beim Deckungsnehmer eingegangenen Finanzierungskosten.“
Das vom Exporteur für die Lieferantenkreditdeckung an den Bund zu zahlende Entgelt kann bei entsprechendem Zahlungsanspruch, also bei Durchstellung an den ausländischen Kunden, unabhängig davon in die Deckung einbezogen werden, ob dieses in den Auftragswert eingerechnet oder als separate Kostenposition offen im Exportvertrag ausgewiesen wird.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b. Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c. Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d. Die politischen Gewährleistungsfälle
- e. Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckung – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- 1. Vorbemerkungen
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2. Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- a) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- b) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- c) Anbietungspflicht
- d) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- e) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- f) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- g) Haftungsbeginn und Haftungsende
- h) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- i) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- j) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- k) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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B4 - Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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I. Standard-Einzeldeckung
- 1. Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund d...
- 2. Das zu finanzierende Exportgeschäft
- 3. Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- 4. Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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5. Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- a) Dauer der Haftung
- b) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- c) Gedeckte Risiken
- d) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- e) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- f) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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6. Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- a) Vorbemerkungen
- b) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- c) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- d) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- II. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- III. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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IV. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- 1. Idee und Grundprinzipien der Deckung
- 2. Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- 3. Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- 4. Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- 5. Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- 6. „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- 7. Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- 8. Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- V. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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I. Standard-Einzeldeckung
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B5 - Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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B6 - Vertragsgarantiedeckung
- I. Überblick
- II. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- III. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- IV. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- V. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- VI. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- VII. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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B7 - Kombinierte Deckungen
- I. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- II. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- III. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- IV. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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V. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- a) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- b) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- c) Erfassung von Finanzierungskosten
- d) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- e) Haftung/Deckungseingriff
- f) Entgelt
- 2. Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- 3. Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- 4. Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- VI. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- VII. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- VIII. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D - Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines